ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
IV - 05
Der Antrag von Dr. Thomas (Drucksache IV-05) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die umfassende Weiterbildung zum Facharzt muss unter den durch
die Einführung des DRG-Systems veränderten Arbeitsstrukturen
im Krankenhaus gesichert bleiben. Es muss gewährleistet sein,
dass alle notwendigen Leistungen gemäß des jeweiligen
Weiterbildungskataloges ausgeübt werden können. Ist dies
nicht der Fall, sind verbindliche Kooperationen zur Durchführung
der Weiterbildung zwischen einzelnen Krankenhäusern nötig.
Begründung:
Die im Zuge der DRGs zu erwartende Zentralisierung und Spezialisierung
der Krankenhäuser birgt die Gefahr, dass die Weiterbildung
an einem Haus nicht mehr umfassend geleistet werden kann.
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