BESCHLUSSANTRAG IV -
45
Der Antrag von Dr. Lindhorst (Drucksache IV-45) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Bei Beantragung einer Weiterbildungsermächtigung für
mehrere Weiterzubildende ist nachzuweisen, dass die Inhalte (insbesondere
Eingriffe) tatsächlich in ausreichender Anzahl für jeden
einzelnen Weiterzubildenden vorhanden sind.
Hierzu scheint besonders eine Leistungsstatistik geeignet, die
diese Inhalte (insbesondere Eingriffe) getrennt mit Unterscheidung
der Durchführung durch Weiterzubildende und „Nicht“-Weiterzubildende
aufführt.
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