Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 45

Der Antrag von Dr. Lindhorst (Drucksache IV-45) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Bei Beantragung einer Weiterbildungsermächtigung für mehrere Weiterzubildende ist nachzuweisen, dass die Inhalte (insbesondere Eingriffe) tatsächlich in ausreichender Anzahl für jeden einzelnen Weiterzubildenden vorhanden sind.

Hierzu scheint besonders eine Leistungsstatistik geeignet, die diese Inhalte (insbesondere Eingriffe) getrennt mit Unterscheidung der Durchführung durch Weiterzubildende und „Nicht“-Weiterzubildende aufführt.

© 2004, Bundesärztekammer.