Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 14

Der Antrag von Frau Dr. Holtschoppen (Drucksache IV-14) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Bereichsbezeichnung Psychoanalyse kann mit allen klinischen Facharztbezeichnungen geführt werden.

Begründung:

Die Beschränkung der Bindung der Bereichsbezeichnung „Psychoanalyse“ auf die so genannten „P“-Fachärzte führt zu einer Einengung des ärztlich-psychosomatischen Grundgedankens und reduziert die gegenseitige Befruchtung von somatischer und psychotherapeutischer Medizin in unzulässiger Weise. Im Sinne einer wissenschaftlichen Weiterentwicklung zum Wohle der Patienten ist die Psychoanalyse auf die Denkanstösse aus der Organmedizin ebenso angewiesen wie umgekehrt.

© 2004, Bundesärztekammer.