Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 15

Der Antrag von Dr. Hollnberger (Drucksache IV-15) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Antrag zur Aufnahme der „speziellen Kinderanästhesie“ als Zusatzweiterbildung in die neue Musterweiterbildungsordnung Abschnitt C:

Definition:

Die Zusatzweiterbildung spezielle Kinderanästhesie umfasst bei Säuglingen, Kleinkindern und Jugendlichen die Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe, sowie intensivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeutische Maßnahmen. Eine genaue Ausführung legt diesem Antrag als Anlage bei.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in spezieller Kinderanästhesie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Begründung:

Auf europäischer Ebene ist bereits eine Ausbildung „spezielle Kinderanästhesie“ von allen EU Ländern beschlossen worden. Die Umsetzung ist bereits in 12 europäischen Ländern erfolgt. Deutschland hat diese spezielle Weiterbildung bisher nicht umgesetzt. Europäische Richtlinien zur Umsetzung der Ausbildung sind bereits europaweit festgelegt und liegen diesem Antrag bei.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung im Fachgebiet Anästhesiologie

Weiterbildungszeit:

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2, davon können bis zu 6 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden.

Weiterbildungsinhalt:

§ Präoperative Vorbereitung, Prämedikation, Allgemein- und/oder Regionalanästhesie, postoperative Analgesie, perioperative Infusions- und Volumenersatztherapie

§ Operative Intensivtherapie, die

- die postoperative Analgesie, parenterale Ernährung, Volumenersatztherapie,

- die Diagnostik und Therapie postoperativer Störungen der Vitalfunktion Atmung und Kreislauf,

- die Diagnostik und Therapie postoperativer Störungen der Nierenfunktion, der Blutgerinnung und Thermoregulation sowie

- die Diagnostik und Therapie postoperativer Infektionen, Septikämien, Sepsiszustände umfasst

§ Notfallversorgung von Früh- und Neugeborenen im Kreißsaal, Reanimation von Kindern, Transport von Früh- und Neugeborenen im Baby-Notarztwagen, Notfallversorgung polytraumatisierter Kinder, Sicherung der Vitalfunktionen bei pädiatrisch-intensivmedizinischen Krankheitsbildern

§ Schmerztherapie bei chronisch kranken Kindern mit den Methoden des
anästhesiologischen Fachgebietes in Zusammenarbeit mit dem die Grunderkrankung behandelnden Pädiater bzw. Chirurgen

1. Ziel des angestrebten Qualifizierungsnachweises „Spezielle Kinderanästhesie“

1.1 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von speziellen Kenntnissen der Besonderheiten

- der Anatomie der Atemwege, des Herz-Kreislaufsystems und der Nieren sowie

- der Physiologie von Atmungs-, Herzkreislauf-, Nierenfunktion sowie Gerinnung, Stoffwechsel, Wasser-, Elektrolythaushalt und Temperaturregulation von Früh-
(< 37. SSW) und Neugeborenen (Geburt bis 28. Lebenstag), Säuglingen (2. Lebensmonat bis 1. Lebensjahr), Kleinkindern (2. Lebensjahr bis 6. Lebensjahr), Schulkindern (7. bis 18. Lebensjahr).

1.2 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von Grundkenntnissen in der Anwendung von Sedativa, Hypnotika, Analgetika, Narkotika, Muskelrelaxanzien, Lokalanästhetika sowie Antibiotika und Kardiaka (Katecholamine, Vasodilatanzien etc.) bei Kindern jeglichen Alters unter Berücksichtigung pharmakodynamischer und -kinetischer Besonderheiten.

1.3 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten bei der Durchführung von Anästhesien bei Kindern jeglichen Alters, im speziellen:

- Maskennarkosen

- Intubationsnarkosen als Inhalationsnarkosen oder intravenöse Anästhesien; dazu gehören die Technik der Intubation, die Wahl der korrekten Tubusgröße etc.

- intraoperative Leitungs- und Regionalanästhesien als Komponenten der Larynxmasken „balanced anaesthesia“; Peniswuzelblock; Ileoinguinalis- und Ileohypogastricusblockade, Peridural- und Kaudalanästhesie etc.

- Regionalanästhesien: Plexusanästhesie, Periduralanästhesie etc.

- Spinalanästhesien, bei ehemals frühgeborenen Säuglingen bis zur 60. postkonzeptionellen Woche

1.4 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von speziellen Kenntnissen in der Indikationsstellung der Überwachungsmaßnahmen, in der kritischen Überprüfung der über das Monitoring erhaltenen Daten und in der Dateninterpretation.

1.5 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von speziellen Kenntnissen im Legen peripher- und zentralvenöser Katheter sowie arterieller Zugänge.

1.6 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von speziellen Kenntnissen über anästhesierelevante Grunderkrankungen von Kindern (wie z. B. Vitium cordis, bronchopulmonale Dysplasie, Mucoviscidose, ex preterm-Babies, Allergien, Asthma bronchiale, Infektionserkrankungen).

1.7 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von speziellen Kenntnissen in pathologischer Anatomie, Pathophysiologie, Diagnostik und Therapie der häufigsten kinderchirurgischen Krankheitsbilder im Neugeborenenalter:

- Ösophagusatresie

- kongentiale Zwerchfellhernie

- Gastroschisis, Omphalozele

- Blasenektrophie

- Meningomyelozele

- Nekrotisierende Enterokolitis etc.

und deren speziellen intra- und postoperativen Beatmung.

1.8 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von speziellen Kenntnissen in der Notfalldiagnostik und -therapie polytraumatisierter und schwerverbrannter Kinder, deren intra- und postoperative Betreuung sowie die Vorgehensweise bei Wiederholungsnarkosen.

1.9 Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anästhesie von Kindern in den operativen Fachgebieten Orthopädie, Augenheilkunde, Neurochirurgie, Herzchirurgie, Anästhesie bei Kindern mit Herzfehlern bei nicht-kardialen Eingriffen, Onkologie, Traumatologie, HNO- und Kieferchirurgie.

1.10 Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse in der postoperativen Überwachung, Analgesie, Volumensubstitutionstherapie und parenteraler Ernährung von Kindern.

1.11 Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse in der Diagnostik und Therapie postoperativer Störungen der

- Atemfunktion (postoperative Pneumonie, IRDS, Pneumo-, Sero, Hämatothorax, Aspiration, Atelektase) mit konservativen und maschinellen Methoden.

- Herz-Kreislauffunktion (Hypovolämie, Schock, Rhythmusstörungen etc.) mit medikamentösen und infusionstherapeutischen Maßnahmen

- Stoffwechselfunktion (diabetische Stoffwechselentgleisung etc.)

- Blutgerinnung (Verlust- und Verbrauchskoagulopathien etc.) mit substitutionstherapeutischen Maßnahmen

- Temperaturregulation

- Nierenfunktion

- ZNS

1.12 Vermittlung, Erwerb und Nachweis von Grundkenntnissen in der Indikationsstellung für bildgebende Verfahren, orientierende Kenntnisse in der Befundinterpretation

1.13 Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse in der Indikationsstellung zu Laboruntersuchungen in der postoperativen Überwachungsphase sowie bei postoperativen Störungen der Vitalfunktionen von Kindern.

1.14 Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse in der Diagnostik und Therapie postoperativer Infektionen, Septikämien und Sepsis bei Kindern unter Berücksichtigung der durchgeführten Operation.

1.15 Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten in der Versorgung von Früh- und Neugeborenen im Kreißsaal, Reanimation von Neugeborenen mit den für das Neugeborenenalter typischen Techniken, im Transport von Früh- und Neugeborenen im Inkubator, in der Notfallversorgung polytraumatisierter und schwerverbrannter Kinder, der Sicherung der Vitalfunktion bei pädiatrisch- intensivmedizinischen Krankheitsbildern (u. a. Epiglottis, Pseudokrupp), Reanimation von Kindern.

Grundkenntnisse in der Katheterisierung von Nabelvenen und Arterien.

1.16 Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten in der Schmerztherapie chronisch kranker Kinder mit Hilfe regionalanästhesiologischer und systemisch-analgetischer Maßnahmen.

1.17 Vermittlung, Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten in speziellen Beatmungstechniken des Früh-, Neugeborenen- und Kleinkindesalter.

2. Voraussetzungen

2.1. Dauer und Ort der Ausbildung

Dauer: 2 Jahre, davon ½ Jahr auf einer Intensivstation, auf der regelmäßig Kinder behandelt werden oder einer neonatologischen Intensivstation.

Ort: Klinik bzw. Kinderklinik mit mehr als 1500 operativen Fällen und mehr als 6 intensivmedizinischen Betten

2.2. Nachweise

Anästhesien: 500,

- darunter 200 bei Kindern < 1 Jahr

- davon 50 bei Früh- und Neugeborenen

Fachgebietsspezifikation:

- Kinderchirurgie, Kinderurologie

- Neurochirurgie oder HNO, Augen, Orthopädie Kieferchirurgie, Traumatologie, Herzchirurgie, etc.

- selbständige Durchführung von mindestens 50 Anästhesien bei großen thorax- und abdominalchirurgischen Eingriffen

- selbständige Durchführung von 25 Narkosen bei endotrachealen/endo­bronchialen diagnostischen Eingriffen

- selbständige Durchführung von 50 Leitungs- und 25 rückenmarksnahen Anästhesien

- selbstständige Durchführung von 25 zentralvenösen Zugängen und 25 arteriellen Kanülen/Punktionen

Intensivmedizin s. 2.1.

Infusionspläne bei 10 Kindern mit vollständiger parenteraler Ernährung.

© 2004, Bundesärztekammer.