Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG IV - 17a

Der Antrag von Dr. Junker (Drucksache IV-17a) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Gemäß dem Wunsch der Vertreter der Ärztinnen und Ärzte für Homöopathie sollen folgende Zahlen richtiggestellt werden im Antrag IV-17

a) ... vom 160 auf „240“ Std. zu erhöhen, ...

b) soll gestrichen werden

c) ... von 100 auf „200“ Std. verdoppelt werden.

Begründung:

Der Antrag gilt zur Qualitätssteigerung und Qualitätsbewahrung der z. Zt. praktizierten Weiterbildung.

Die Weiterbildung in der Homöopathie lässt sich aufgrund der Besonderheit des Faches nicht gleichermaßen anbieten wie in der Mehrzahl der anderen Weiterbildungsgänge. Die Anleitung über die homöopathischen Inhalte lässt sich in der laufenden Praxis nur eingeschränkt und im Rahmen der Hospitation ermöglichen, weil der Patient einen Zuhörer im intimen Gespräch nicht immer duldet.

Daher wurde bislang erfolgreich die Vermittlung von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten auf zwei Säulen aufgebaut, wie folgt:

Teil 1 Praktische Weiterbildung

Die dreijährige Weiterbildung wird in 14-tägigen Fallseminaren mit Supervision zu je 4 Std. (bzw. in monatlichen Fallseminaren mit Supervision zu je 8 Std.) unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten abgehalten. Dabei sollen vom Weiterzubildenden mindestens 50 Fälle selbstständig bearbeitet und vor allem chronische Erkrankungen begleitet oder in eigener Praxis unter Supervision behandelt werden.

Der Zeitaufwand für diese Arbeitsweise ist vergleichbar der Psychotherapie. Bei 25 Fallseminaren im Jahr zu je 4 Std. als typische Beispielvariation der Durchführung in Berlin (bzw. 12 - 13 Tagesseminaren zu je 8 Std.) ergeben sich ca. 300 Std. in drei Jahren.

Teil 2 Theoretische Weiterbildung

Das theoretische Wissen der Homöopathie wird in 6 Wochenkursen zu 40 Std. oder anderer Aufteilung gelehrt, was zusammen 240 Stunden ausmacht.

Die Kosten für die Gesamtweiterbildung der Zusatzbezeichnung Homöopathie (Teil 1 und 2) betragen zwischen 4.000 bis 5.000 Euro. Die Basis der Berechnung sind 10 Euro/Unterrichtsstunde/Teilnehmer.

Eine Bindung an einen homöopathischen Verband ist nicht erforderlich. Die Fallseminare und Kurse würde in der Zukunft idealerweise in direkter Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern angeboten werden. Das Curriculum über die theoretischen Inhalte (Teil 2) soll in der Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer möglichst bald überarbeitet werden.

© 2004, Bundesärztekammer.