ÄNDERUNGSANTRAG
ZUM BESCHLUSSANTRAG IV - 17a
Der Antrag von Dr. Junker (Drucksache IV-17a) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Gemäß dem Wunsch der Vertreter der Ärztinnen und
Ärzte für Homöopathie sollen folgende Zahlen richtiggestellt
werden im Antrag IV-17
a) ... vom 160 auf „240“ Std. zu erhöhen, ...
b) soll gestrichen werden
c) ... von 100 auf „200“ Std. verdoppelt werden.
Begründung:
Der Antrag gilt zur Qualitätssteigerung und Qualitätsbewahrung
der z. Zt. praktizierten Weiterbildung.
Die Weiterbildung in der Homöopathie lässt sich aufgrund
der Besonderheit des Faches nicht gleichermaßen anbieten wie
in der Mehrzahl der anderen Weiterbildungsgänge. Die Anleitung
über die homöopathischen Inhalte lässt sich in der
laufenden Praxis nur eingeschränkt und im Rahmen der Hospitation
ermöglichen, weil der Patient einen Zuhörer im intimen
Gespräch nicht immer duldet.
Daher wurde bislang erfolgreich die Vermittlung von Kenntnissen,
Erfahrungen und Fertigkeiten auf zwei Säulen aufgebaut, wie
folgt:
Teil 1 Praktische Weiterbildung
Die dreijährige Weiterbildung wird in 14-tägigen Fallseminaren
mit Supervision zu je 4 Std. (bzw. in monatlichen Fallseminaren
mit Supervision zu je 8 Std.) unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten
abgehalten. Dabei sollen vom Weiterzubildenden mindestens 50 Fälle
selbstständig bearbeitet und vor allem chronische Erkrankungen
begleitet oder in eigener Praxis unter Supervision behandelt werden.
Der Zeitaufwand für diese Arbeitsweise ist vergleichbar der
Psychotherapie. Bei 25 Fallseminaren im Jahr zu je 4 Std. als typische
Beispielvariation der Durchführung in Berlin (bzw. 12 -
13 Tagesseminaren zu je 8 Std.) ergeben sich ca. 300 Std. in drei
Jahren.
Teil 2 Theoretische Weiterbildung
Das theoretische Wissen der Homöopathie wird in 6 Wochenkursen
zu 40 Std. oder anderer Aufteilung gelehrt, was zusammen 240 Stunden
ausmacht.
Die Kosten für die Gesamtweiterbildung der Zusatzbezeichnung
Homöopathie (Teil 1 und 2) betragen zwischen 4.000 bis 5.000
Euro. Die Basis der Berechnung sind 10 Euro/Unterrichtsstunde/Teilnehmer.
Eine Bindung an einen homöopathischen Verband ist nicht erforderlich.
Die Fallseminare und Kurse würde in der Zukunft idealerweise
in direkter Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern angeboten
werden. Das Curriculum über die theoretischen Inhalte (Teil
2) soll in der Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer möglichst
bald überarbeitet werden.
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