Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 20

Der Antrag von Dr. Lutz und Prof. Dr. Lob (Drucksache IV-20) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische Chirurgie“ wird in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ geändert.

Begründung:

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung sieht für das Fach Plastische Chirurgie einen umfangreichen Operationskatalog in der Ästhetischen Chirurgie vor. Dadurch wird die Verankerung der Ästhetischen Chirurgie in der Plastischen Chirurgie, auch als Prüfungsfach, erneut bestätigt.

© 2004, Bundesärztekammer.