BESCHLUSSANTRAG IV -
23
Der Antrag von Dr. Schwarzkopf-Steinhauser (Drucksache IV-23) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Wiederaufnahme der Zusatzbezeichnung Umweltmedizin.
Die qualifizierte Patientenversorgung umweltmedizinischer Patienten
ist durch den Wegfall der Zusatzbezeichnung Umweltmedizin in der
neuen Weiterbildungsordnung gefährdet. Zur Sicherstellung der
künftigen Patientenversorgung die Aufnahme der Zusatz-Weiterbildung
Umweltmedizin in die Weiterbildungsordnung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt aufgenommen werden.
Umweltmedizin
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Umweltmedizin umfasst die medizinische
Betreuung von Einzelpersonen in Verbindung mit Umweltfaktoren.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung fachlicher Kompetenz
in Umweltmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit
und Weiterbildungsinhalte.
Voraussetzungen zum Erwerb der Bezeichnung:
Anerkennung als Facharzt in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
oder
48 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Weiterbildungszeit:
- 6 Monate Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 1 Satz
3
- 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
- 200 Stunden Kurs-Weiterbildungszeit gemäß § 4
Abs. 8
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrung und Fertigkeiten in
- Umwelttoxikologie/Biomonitoring
- Umweltepidemiologie/Risikoabschätzung
- Außenluftverunreinigungen/Innenraumbelastungen
- Nahrung/Wasser/Abwasser
- Boden/Abfall
- Strahlung/Lärm
- Wetter, Klima/Ökobilanzen
- Umweltmedizinische Anamnese/Diagnostik/Differentialdiagnostik
- Umweltmedizinische Therapie/Begutachtung
- Umweltmedizinische Problemfälle/Psyche
- Umweltmedizinische Prävention
- Umweltschutz in Klinik und Praxis
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