Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 28

Der Antrag von Frau Dr. Heinemann (Drucksache IV-28) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In den Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen wird nach Magnetresonanztomographie - fachgebunden - nach Seite 155 der MWBO 2003 folgender Punkt ergänzt:

Kardiale Magnetresonanztomographie / Kardio - MRT

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung kardiale Magnetresonanztomographie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie.

Kardiale Magnetresonanztomographie / Kardio - MRT (fachgebunden)

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie umfasst in Ergänzung zur Weiterbildung zum Kardiologen die Durchführung und Befundung schwerpunktbezogener Bildgebungsverfahren (Herz und herznahe Gefäße) mittels Magnetresonanztomographie.

Weiterbildungsziele:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz MRT- Untersuchungen des Herzens und der herznahen Gefäße durchzuführen und zu befunden, im Anschluss an die vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Anerkennung als Kardiologe (Schwerpunkt)

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1, davon können bis zu

- 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

- 6 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.

Weiterbildungsinhalte:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Durchführung und Befundung gebietsbezogener Untersuchungen mittels

- Magnetresonanztomographie

- der Indikation und Differentialindikation mit anderen diagnostischen radiologischen Verfahren

- der Anwendung von Arznei- und Kontrastmittel bei MRT-Untersuchungen die Anwendung von pharmakologischen und dynamischen Belastungsuntersuchungen mittels MRT

- den physikalischen Grundlagen der Magnetresonanzverfahren und Biophysik einschließlich den Grundlagen der Patientenüberwachung incl. der Sicherheitsmaßnahmen für Patienten und Personal bei Anwendung von Magnetresonanzverfahren

- der Gerätekunde

Begründung:

Die Magnetresonanztomographie ist als nichtinvasives bildgebendes Verfahren ein unverzichtbarer Bestandteil der Bildgebung am Herzen und den herznahen Gefäßen. Die bildgebende Diagnostik (Echokardiographie, Herzkatheteruntersuchung mit Angiographien) einschließlich der zugehörige Belastungsuntersuchungen ist Bestandteil der Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie.

Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Magnetresonanztomographie in der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ist gebietsbezogen, sie erstreckt sich damit auf das Gebiet der Inneren Medizin. Diese erweiterte Bildgebung ist für Kardiologen kein sinnvolles Weiterbildungsziel.

Der Kardiologe kann und muss aber aufgrund seiner speziellen Kenntnisse der Anatomie, Pathologie, Pathophysiologie und Hämodynamik, komplexe Veränderungen am Herzen und den herznahen Gefäßen diagnostizieren.

Dem eingeschränkten Umfang der Weiterbildung im Schwerpunkt entspricht die verkürzte Weiterbildungszeit von einem Jahr. Diese ist wahlweise bei einem Radiologen oder einer zugelassenen kardiologisch geleiteten Weiterbildungsstätte zu absolvieren.

© 2004, Bundesärztekammer.