Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 41

Der Antrag von Prof. Dr. Ludwig (Drucksache IV-41) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In den Abschnitt C: Zusatz-Weiterbildungen wird nach Magnetresonanztomographie - fachgebunden - nach Seite 155 der MWBO 2003 folgender Punkt ergänzt:

Angiologische Magnetresonanztomographie / Angio - MRT (fachgebunden)

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie umfasst in Ergänzung zur Weiterbildung zum Angiologen die Durchführung und Befundung schwerpunktbezogener Bildgebungsverfahren (Körpergefäße außer Herz und herznahe Gefäße) mittels Magnetresonanztomographie.

Weiterbildungsziele:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz MRT- Untersuchungen der Körpergefäße - außer derjenigen des Herzens und der herznahen Gefäße - durchzuführen und zu befunden, im Anschluss an die vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Anerkennung als Angiologe (Schwerpunkt)

Weiterbildungszeit:

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1, davon können bis zu

12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

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