Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 29

Der Antrag von Frau Dr. Heinemann (Drucksache IV-29) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Abschnitt

12.2 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie Seite 71/72 (Internist und Kardiologe/Internistin und Kardiologin) wird wie folgt geändert:

Der Weiterbildungsinhalt wird durch den Punkt:

„der Indikationsstellung, der Beurteilung und der Mitwirkung bei MRT-Untersuchungen des Herzens und der herznahen Gefäße“

ergänzt.

Begründung:

Genau wie die nuklearmedizinische Diagnostik und andere nichtinvasive bildgebende diagnostische Verfahren (Echokardiographie, Herzkatheteruntersuchung mit Angiographien) einschließlich der zugehörigen Belastungsuntersuchungen, welche schon feste Bestandteile der kardiologischen Weiterbildung sind, ist das Kardio-MRT für die kardiologische Diagnostik unverzichtbar.

Die kardiale MRT erweitert die diagnostischen Möglichkeiten der bisher im Schwerpunkt enthaltenen bildgebenden Verfahren bzw. wird sie in Zukunft teilweise ersetzen können. Der Kardiologe muss daher im Rahmen seiner Weiterbildung Erfahrungen mit der Indikationsstellung und der Interpretation von kardialen MRT-Untersuchungen erwerben.

An Kliniken und Praxen mit kardiologischem Versorgungsschwerpunkt ist die Diagnostik mittels kardialer Magnetresonanztomographie heute schon geübte Realität.

12.2 Facharzt /Fachärztin für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie

(Internist und Kardiologe/Internistin und Kardiologin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen Innere Medizin und Kardiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der gemeinsamen Inhalte für die im Gebiet enthaltenen Facharzt-/Schwerpunktkompetenzen.

Weiterbildungsziel:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung und

- 36 Monate Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie, davon

- 6 Monate internistische Intensivmedizin

- können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den gemeinsamen Inhalten für die im Gebiet enthaltenen Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen

- der Erkennung sowie konservativen und interventionellen Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße, des Perikards

- Beratung und Führung von Herz-Kreislaufpatienten in der Rehabilitation sowie ihre sozialmedizinische Beurteilung hinsichtlich beruflicher Belastbarkeit

- der Durchführung und Beurteilung diagnostischer Herzkatheteruntersuchungen

- der Mitwirkung und Beurteilung therapeutischer Koronarinterventionen (z. B. PTCA, Stentimplantationen, Atherektomie, Rotablation, Brachytherapie)

- der Durchleuchtung, Aufnahmetechnik und Beurteilung von Röntgenbefunden bei Angiokardiographien und Koronarangiographien

- der Beurteilung von Valvuloplastien und interventionellen Therapien von erworbenen und kongenitalen Erkrankungen des Herzens und der herznahen
Venen

- der medikamentösen und apparativen antiarrhythmischen Therapie einschließlich Defibrillation

- der Schrittmachertherapie und -nachsorge

- der Indikationsstellung und Nachsorge von Kardioverter-Defibrillatoren und Ablationen zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen

- der Indikationsstellung, der Beurteilung und Mitwirkung bei MRT-Untersuchungen des Herzens und der herznahen Gefäße

- der interdisziplinären Indikationsstellung und Beurteilung nuklearmedizinischer Untersuchungen sowie chirurgischer Behandlungsverfahren

- der intensivmedizinischen Basisversorgung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Echokardiographie einschließlich Stressechokardiographie und Echokontrastuntersuchung sowie Doppler-/Duplex-Untersuchungen des Herzens, der herznahen Venen

- transoesophageale Echokardiographie

- Rechtsherzkatheteruntersuchungen gegebenenfalls einschließlich Belastung

- Spiro-Ergometrie

- Linksherzkatheteruntersuchungen einschließlich der dazugehörigen Linksherz-Angiokardiographien und Koronarangiographien

- Langzeituntersuchungsverfahren, z. B. ST-Segmentanalysen, Herzfrequenz­variabilität, Spätpotentiale

- Applikation von Schrittmachersonden

- Schrittmacherkontrollen

- Kontrollen von internen Cardiovertern bzw. Defibrillatoren (ICD)

© 2004, Bundesärztekammer.