Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 34

Der Antrag von Prof. Dr. Doench (Drucksache IV-34) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

In den Weiterbildungsinhalt des Gebietes Rechtsmedizin soll unter Spiegelstrich 51 neu eingefügt werden:

51 - Betreuung von Opfern und Angehörigen.

Begründung:

Der Rechtsmediziner ist in vielen Fällen der erste Arzt, der sich intensiv mit dem Opfer, dem Todesfall, dem plötzlichen Kindstod und den Angehörigen beschäftigen muss. Zu seinen Aufgaben als Arzt zählt auch die ärztliche Betreuung und der Opferschutz.

Dieser Aspekt fehlt in der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Dieser Weiterbildungsinhalt trägt wesentlich dazu bei, die Aufgaben des Gebietes im Sinne der ärztlich ethischen Tätigkeit zu erweitern.

© 2004, Bundesärztekammer.