BESCHLUSSANTRAG IV -
34
Der Antrag von Prof. Dr. Doench (Drucksache IV-34) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
In den Weiterbildungsinhalt des Gebietes Rechtsmedizin soll unter
Spiegelstrich 51 neu eingefügt werden:
51 - Betreuung von Opfern und Angehörigen.
Begründung:
Der Rechtsmediziner ist in vielen Fällen der erste Arzt, der
sich intensiv mit dem Opfer, dem Todesfall, dem plötzlichen
Kindstod und den Angehörigen beschäftigen muss. Zu seinen
Aufgaben als Arzt zählt auch die ärztliche Betreuung und
der Opferschutz.
Dieser Aspekt fehlt in der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Dieser
Weiterbildungsinhalt trägt wesentlich dazu bei, die Aufgaben
des Gebietes im Sinne der ärztlich ethischen Tätigkeit
zu erweitern.
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