BESCHLUSSANTRAG V -
09neu
Der Antrag von Frau Prof. Dr. Braun und Dr. Hoffert (Drucksache
V-09neu) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Im Rahmen der ärztlichen Fortbildung werden für wissenschaftliche
Veröffentlichungen und neue Vorträge jeweils 8 Punkte
anerkannt.
Begründung:
Das intensive Auseinandersetzen mit einem wissenschaftlichen Gebiet
bei der Vorbereitung einer Publikation wird durch die bisherige
Bepunktung mit nur einem zusätzlichen Punkt diskriminiert.
Um der Versorgungsforschung die Türen zu öffnen, ist eine
angemessene Bewertung wissenschaftlicher Arbeiten erforderlich.
Das gilt ebenso für die Realisierung eines Referates. Es ist
unzweifelhaft, dass sich der Referent länger und umfänglicher
mit dem jeweiligen Thema zu beschäftigen hat.
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