Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 01

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-01) fasst der 107. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Alle im Gesundheitswesen verantwortlichen Institutionen wie das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Fachgesellschaften und der Gemeinsame Bundesausschuss werden von der Deutschen Ärzteschaft aufgefordert, ihre Dokumentationsansprüche und -pflichten kritisch zu hinterfragen und einer Sinnprüfung zu unterziehen. Als gemeinsames Ziel muss eine massive Reduzierung der Dokumentationsmengen angestrebt werden. Auch wir als Ärztekammern schließen uns hier nicht mehr aus.

Die zu diesem Zweck bereits gebildete Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer wird beauftragt, bis zum 108. Deutschen Ärztetag in Berlin gemeinschaftlich mit allen Verantwortlichen ein Konzept zur Optimierung und Reduzierung der Dokumentation zu erarbeiten und auf den Weg zu bringen und ggf. diesbezügliche Projekte oder Studien durchzuführen oder zu veranlassen.

Begründung:

Alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, ob im ambulanten oder stationären Bereich tätig, beklagen die immer weiter zunehmende Dokumentationsflut. Die ureigenste Tätigkeit, die Versorgung und Behandlung von Patientinnen und Patienten, leidet darunter erheblich. Nur unter erheblichem persönlichen Einsatz ist die Patientenversorgung noch aufrecht zu erhalten.

Im Krankenhausbereich hat sich der ärztliche Dokumentationsaufwand mit der Einführung der DRG-Fallpauschalen noch einmal beträchtlich erhöht. Die Abwicklung der stetig häufiger und umfänglicher werdenden Rückfragen von Kostenträgern und Medizinischem Dienst blockieren die ärztliche Tätigkeit zunehmend. Die Dokumentation der Notwendigkeit der stationären Aufnahme eines Patienten bei Erbringung besonderer ambulanter Operationen einerseits und zu übrigen Krankenhausbehandlungen andererseits nach unterschiedlichen, sich teils widersprechenden Kriterienkatalogen schafft überflüssige Reibungsverluste. Dies muss dringend anders werden!

Die Studie „Dokumentationsaufwand im ärztlichen Dienst der Krankenhäuser - Bestandsaufnahme und Verbesserungsvorschläge“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), hat die ärztliche Dokumentationstätigkeit von insgesamt 1 010 Ärztinnen und Ärzten untersucht. Demnach beträgt der Zeitaufwand für die ärztliche Dokumentation in der Chirurgie 2,42 und in der Inneren Medizin 3,15 Stunden je Tag. Davon entfallen jeweils 20 % (Chirurgie) bzw. 25 % (Innere Medizin) auf rein administrative Dokumentationsaufgaben. Nach der Schlussfolgerung der DKI-Studie könnten im günstigsten Fall allein durch die Delegation der administrativen Dokumentation und die Optimierung beim Schreiben der Arztbriefe rund eine Stunde Dokumentationszeit pro Arzt und Arbeitstag eingespart werden. Dies entspricht etwa einem Drittel des krankenhausärztlichen Dokumentationsaufwandes insgesamt.

Eine ähnliche Situation zeigt sich bei den Kassenärzten. Bei ca. 60 unterschiedlichen Formularen, mit denen sich ein Kassenarzt in der Praxis täglich auseinandersetzen muss, sind und bleiben die Krönung die Formulare zu den Disease-Management-Programmen, den DMPs. Nicht nur, dass diese ausgesprochen unhandlich beim Ausfüllen sind: Der kleinste Fehler führt dazu, dass die auswertende Institution sie wieder zurücksendet und der Patient seine Einwilligung erneut dazu geben muss. Die Vorstellung, dass neben Diabetes mellitus und Mamma-Carcinom der gleiche Dokumentationsaufwand für Hypertonus oder KHK aufgebracht werden muss, sprengt alle Maßstäbe. Die Qualität der Versorgung wird durch die DMPs keinesfalls verbessert, sondern ist ausschließlich auf die finanzielle Systematik des Risikostrukturausgleiches ausgerichtet. Selbst gutwillige Ärztinnen und Ärzte signalisieren, dass dies nicht mehr machbar sei. Bei der Durchsicht der DMP-Formulare zeigt sich, dass mindestens die Hälfte des Erfassungsumfangs eingespart werden könnte.

Im Bereich der externen Qualitätssicherung, die verpflichtend nach § 137 SGB V für Krankenhausleistungen erbracht werden muss, müssen alle Beteiligten weiter den eingeschlagenen Weg verfolgen, mit Hilfe einer geschickten Reduzierung der Items, verbesserter EDV-Lösungen und unter verstärkter Ausschöpfung der administrativen Routinedaten mit reduziertem Dokumentationsaufwand zu demselben Ergebnis zu kommen.

Ein weiteres Ziel muss es sein, gemeinsam mit Datenschützern, allen beteiligten Institutionen und den Softwareherstellern Wege und Standards zu finden, damit medizinische Daten nur einmal erhoben werden müssen, um diese dann unterschiedlichen Auswertungen zuführen zu können. Es kann nicht sein, dass Daten z. B. bei Tumorerkrankungen dreimal separat erhoben werden müssen für das Krebsregistergesetz, für DMPs und für die sinnvollen Jahrzehnte lang bestehenden klinischen Tumorregister. Hier müssen Rechtsverordnungen durch den Gesetzgeber so geändert werden, dass DMP-Daten nicht nur für DMPs verwandt werden dürfen. Es führt zu keinem Schaden von Patienten, sondern reduziert drei Formulare auf eins.

Datenerhebungen zur Qualitätssicherung, die nicht für definierte Qualitätsziele und auf der Grundlage von konkreten Auswertungskonzepten durchgeführt werden, sollten unterbleiben. Daten, die später nicht sinnvoll genutzt werden, dürfen erst gar nicht erhoben werden!

Die Ressource „Arzt“ ist bei der Arbeitsverdichtung, den steigenden Fallzahlen von schwer Erkrankten, dem Ärztemangel und dem ökonomischen Druck freizusetzen für seine ursprüngliche Aufgabe: die Versorgung von Kranken.

Dies gilt gleichermaßen für die Pflege und andere Gesundheitsfachberufe. Jede eingesparte Minute überflüssiger und doppelter Dokumentation kommt der Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten unmittelbar zu Gute!

Darüber hinaus wird jede Reduktion überflüssiger Dokumentation zu einer größeren Arbeitszufriedenheit führen. Ärztinnen und Ärzte sowie nichtärztliche Gesundheitsfachberufe, die nicht länger um des Dokumentierens willen, sondern mit dem Ziel der bestmöglichen Versorgung ihrer Patienten dokumentieren, werden nicht mehr aus ihrem Beruf entfliehen.

© 2004, Bundesärztekammer.