Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 09

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-09) fasst der 107. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 107. Deutsche Ärztetag ist beunruhigt über den seit dem 01.01.2004 zu beobachtenden drastischen Rückgang der Patientenzahlen in der aufsuchenden medizinischen Versorgung Wohnungsloser. Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert, Regelungen zu schaffen, die die mit dem GMG entstandenen Behandlungsbarrieren für diesen Personenkreis wieder rückgängig machen.

Hintergrund:

In Deutschland leben ca. 200 000 alleinstehende Wohnungslose. Die meisten von ihnen weisen ein geringes Krankheitsbewusstsein auf und sind durch die medizinische Regelversorgung nur schwer zu erreichen. Aus diesem Grunde sind in den letzten Jahren in den meisten größeren Städten Deutschlands Projekte entstanden, die sich zum Ziel gesetzt haben, durch aufsuchende Hilfen die ärztliche Versorgung Wohnungsloser sicherzustellen.

Mit der Neuregelung des § 264 SGB V werden seit dem 01.01.2004 Sozialhilfeempfänger, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, formal den Versicherten in der GKV gleichgestellt. Die Folge ist jedoch, dass nun auch wohnungslose Sozialhilfeempfänger zur Leistung von Praxisgebühren und Zuzahlungen herangezogen werden. Ihre außerbudgetäre Behandlung durch den Arzt ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Die ärztlichen Projekte zur Versorgung Wohnungsloser melden seit dem 01.01.2004 auf Grund dieser Regelungen einen Rückgang der Patientenzahlen z. T. um mehr als 60 %. Ohne eine Veränderung der Gesetzeslage muss zukünftig wieder mit vermehrten Notfalleinsätzen und insgesamt höheren Behandlungskosten für diesen Personenkreis gerechnet werden.

Die bei den meisten Wohnungslosen theoretisch anwendbare Chronikerregelung nach § 62 SGB V kann das grundsätzliche Problem nicht auffangen. Sie scheitert zudem praktisch an der Schwierigkeit, die entsprechenden Zahlungsbelege zu sammeln und zu archivieren.

© 2004, Bundesärztekammer.