ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 67
Der Antrag von Dr. Schwarzkopf-Steinhauser (Drucksache VI-67) wird
zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Medizinische Versorgung von PatientInnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus.
Der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen unterstützt die
folgenden Forderungen des Arbeitskreises „Migration und Gesundheit“
des Gesundheitsbeirats der Landeshauptstadt München, um auch
für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus den dringend
notwendigen Zugang zum Gesundheitswesen zu ermöglichen:
- Alle, die sich an der Versorgung dieser Patientengruppe beteiligen
(Vermittler, ÄrztInnen, TherapeutInnen und Krankenhauspersonal)
müssen sicher sein, dass sie deswegen nicht strafrechtlich
oder dienstrechtlich verfolgt werden.
- Unkosten, die den an der Versorgung Beteiligten entstehen, müssen
entsprechend abgegolten werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert,
eine Möglichkeit der Finanzierung von dringend notwendigen
Gesundheitsleistungen für diese Patientengruppe zu schaffen.
- Anonyme Geburten in Kliniken müssen möglich werden.
- Die Behandlung akuter Notfälle in öffentlichen Krankenhäusern
muss so geregelt werden, dass nach der Versorgung nicht unmittelbar
die Verlegung in Abschiebehaft droht.
Begründung:
Eine von der Landeshauptstadt München in Auftrag gegebene
Studie „Dass Sie uns nicht vergessen… Menschen in der
Illegalität in München“, von Philip Anderson weist
in einem Kapitel auf die Problematik dieser Patientengruppe hin.
Wir müssen davon ausgehen, dass in München nach Schätzungen
ca. 30 000 - 40 000 Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus
leben. Bundesweit geht man davon aus, dass es sich um ca. 1 Million
handelt.
Der Zugang zur medizinischen Versorgung gestaltet sich wie folgt:
Ambulante Versorgung
- Selbstzahler
- Flüchtlingsinitiativen vermitteln ÄrztInnen
- ÄrztInnen mit spezifischen ethnischen Schwerpunkten
- Chipkartenbetrug
Stationäre Versorgung
- Selbstzahler
- Chipkartenbetrug
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