Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 10

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-10) fasst der 107. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Um die psychosoziale Betreuung substituierter Opiatabhängiger sicherzustellen, sind vom Gesetzgeber verlässliche und einheitliche Regelungen zu ihrer Durchführung und Finanzierung zu erlassen.

Begründung:

In Deutschland werden derzeit ca. 50 000 Opiatabhängige substituiert. In verschiedenen Studien konnte nachgewiesen werden, dass eine begleitende psychosoziale Betreuung in der Regel zu einer deutlichen Verbesserung des Behandlungserfolges führt. Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger sowie auch die BUB-Richtlinien für den Bereich der kassenärztlichen Versorgung sehen eine begleitende psychosoziale Betreuung substituierter Opiatabhängiger vor.

Durch finanzielle Einschnitte bei den Gesundheitsämtern und den Drogenberatungsstellen wird es für die substituierten Opiatabhängigen zunehmend schwieriger, eine psychosoziale Betreuung zu erhalten. Bundesweite Regelungen, wer für die Kosten der psychosozialen Begleitung aufzukommen hat, existieren bislang nicht.

© 2004, Bundesärztekammer.