BESCHLUSSANTRAG VI -
89
Auf Antrag von Dr. Seidler (Drucksache VI-89) fasst der 107. Deutsche
Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:
Der Ärztetag fordert die zuständigen Gremien der gemeinsamen
Selbstverwaltung auf, die Versorgung von chronisch Kranken und Behinderten
nach Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes auszurichten. Danach darf
keiner wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Begründung:
Bei der Hörgeräteversorgung können hochgradig Hörgeschädigte
durch einen einheitlichen Festbetrag für Hörhilfen nicht
mehr ausreichend versorgt werden und müssen ein Versorgungsdefizit
hinnehmen oder hohe Eigenleistungen (Zuzahlungen bis zu 3.500 €)
erbringen. Dies widerspricht Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz.
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