Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 04

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-04) fasst der 107. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt ausdrücklich die nunmehr beschlossene Abschaffung der AiP-Phase zum 01.10.2004.

Die Finanzierung der Mehrkosten wurde im GKV-Modernisierungsgesetz (Artikel 14 Nr. 1 Buchstabe b, Artikel 15 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 5) durch Regelungen in der Bundespflegesatzverordnung und des Krankenhausentgeltgesetzes gesichert.

Der Deutsche Ärztetag appelliert an die Krankenhausträger und Krankenkassen, die von der Politik gesetzlich verankerten Finanzmittel ohne bürokratische Hindernisse in die Haushalte der Kliniken einzustellen und die Budgets bereits für das letzte Quartal 2004 entsprechend anzupassen.

Gleichermaßen appelliert der Deutsche Ärztetag an die Chefärzte, sich für die angemessene Bezahlung des ärztlichen Nachwuchses nach Abschluss eines vollakademischen Studiums einzusetzen. In den Budget-Verhandlungen muss auf Einhaltung der politischen Zusagen bestanden werden.

Die Ärztekammern unterstützen alle Maßnahmen zur Durchsetzung der zugebilligten Ansprüche. Sollte es bei der Finanzierung und Umwandlung von AiP-Stellen in BAT-II-Stellen zu Schwierigkeiten kommen, bitten die Ärztekammern um Rückmeldung, um zur Umsetzung der politischen Zusagen die notwendigen Aktivitäten ggf. zu bündeln.

Die erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger hat maßgeblich zum Mangel an medizinischen Nachwuchskräften beigetragen. Immer mehr Absolventen des Medizinstudiums suchten sich in den letzten Jahren eine Beschäftigung außerhalb der kurativen Medizin. Jetzt hat der Gesetzgeber mit der Abschaffung der AIP-Phase das richtige Signal gesetzt, um die Attraktivität des Arztberufes wieder zu steigern.

© 2004, Bundesärztekammer.