Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 34neu

Auf Antrag von Dr. Wyrwich und Herrn S. Kraft (Drucksache VI-34neu) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die zur Finanzierung der AiP-Abschaffung bereitgestellten Mittel (siehe GKV-Modernisierungsgesetz - GMG Artikel 14. Nr. 1 Buchstabe b, Artikel 15 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 5 BT-Drs. 15/1525) auch tatsächlich durch die Kostenträger zur Verfügung gestellt werden und nicht durch Kürzungen der zu verhandelnden Budgets bereits im Vorfeld eingespart werden. Bundesregierung und Krankenkassen werden aufgefordert, die entsprechende Vergütung und Weiterbeschäftigung der bisherigen Ärztinnen und Ärzte im Praktikum nach dem Stichtag durch unbürokratische und schnelle zur Verfügungstellung der Mittel zu gewährleisten und verbindlich zu regeln.

Begründung:

Durch die Bestätigung des Gesetzes zur Änderung de Bundesärzteordnung in zweiter Lesung wurde eine Stichtagsregelung zur Abschaffung der Arzt-im-Praktikum-Phase durchgesetzt, bei der ab 01.10.2004 die in den Kliniken tätigen ÄiP/AiP nicht nur finanziell mit den Assistenzärzten gleichgestellt werden, sondern ebenfalls am 01.10.2004 die Vollapprobation erhalten. Hiermit entfällt aber auch gleichzeitig die Vertragsgrundlage, die zwischen Klinken und ÄiP/AiP besteht. In Anbetracht der kritischen Finanzlage vieler Häuser steht zu befürchten, dass deshalb mit der „Erfüllung des Vertrages“ auch gleichzeitig die Beschäftigung beendet wird, was zum Stichtag zahlreiche ÄiP/AiP zu „arbeitslosen Ärzten“ macht und gleichzeitig zu erheblichen Engpässen in der medizinischen Versorgung führt. Die entgültige Verabschiedung des Gesetztes im Bundesrat steht noch aus (voraussichtlicher Termin 11.07.2004).

© 2004, Bundesärztekammer.