ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 34neu
Auf Antrag von Dr. Wyrwich und Herrn S. Kraft (Drucksache VI-34neu)
fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,
dass die zur Finanzierung der AiP-Abschaffung bereitgestellten Mittel
(siehe GKV-Modernisierungsgesetz - GMG Artikel 14. Nr. 1 Buchstabe
b, Artikel 15 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 5 BT-Drs. 15/1525) auch
tatsächlich durch die Kostenträger zur Verfügung
gestellt werden und nicht durch Kürzungen der zu verhandelnden
Budgets bereits im Vorfeld eingespart werden. Bundesregierung und
Krankenkassen werden aufgefordert, die entsprechende Vergütung
und Weiterbeschäftigung der bisherigen Ärztinnen und Ärzte
im Praktikum nach dem Stichtag durch unbürokratische und schnelle
zur Verfügungstellung der Mittel zu gewährleisten und
verbindlich zu regeln.
Begründung:
Durch die Bestätigung des Gesetzes zur Änderung de Bundesärzteordnung
in zweiter Lesung wurde eine Stichtagsregelung zur Abschaffung der
Arzt-im-Praktikum-Phase durchgesetzt, bei der ab 01.10.2004 die
in den Kliniken tätigen ÄiP/AiP nicht nur finanziell mit
den Assistenzärzten gleichgestellt werden, sondern ebenfalls
am 01.10.2004 die Vollapprobation erhalten. Hiermit entfällt
aber auch gleichzeitig die Vertragsgrundlage, die zwischen Klinken
und ÄiP/AiP besteht. In Anbetracht der kritischen Finanzlage
vieler Häuser steht zu befürchten, dass deshalb mit der
„Erfüllung des Vertrages“ auch gleichzeitig die
Beschäftigung beendet wird, was zum Stichtag zahlreiche ÄiP/AiP
zu „arbeitslosen Ärzten“ macht und gleichzeitig
zu erheblichen Engpässen in der medizinischen Versorgung führt.
Die entgültige Verabschiedung des Gesetztes im Bundesrat steht
noch aus (voraussichtlicher Termin 11.07.2004).
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