Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 55

Der Antrag von Dr. Kaplan (Drucksache VI-55) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 107. Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die fachliche Repräsentanz der Allgemeinmedizin an medizinischen Fakultäten trotz entsprechender Berücksichtigung der neuen Approbationsordnung (AO) weiteren Entwicklungsbedarf aufweist.

Deshalb fordert der Deutsche Ärztetag die Kultusministerien der Länder auf, die Universitäten bei der Umsetzung der neuen Studienordnung finanziell zu unterstützen, damit die Lehrbeauftragten ihrem Lehrauftrag entsprechend der neuen AO nachkommen können.

Begründung:

Allein die Tatsache, dass nur sieben deutsche Universitäten einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin vorhalten, zeigt den geringen Stellenwert der Allgemeinmedizin in der Ausbildung. Insgesamt verfügen die Lehrbeauftragten - an 23 Fakultäten besteht lediglich ein Lehrauftrag „Allgemeinmedizin“ - über absolut unzureichende finanzielle Ressourcen, um ihrem wissenschaftlichen Auftrag und dem Lehrauftrag gerecht werden zu können. Es ist ihnen nicht möglich, die hierfür notwendigen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen adäquat zu honorieren und die nötigen administrativen Strukturen zu schaffen.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf, da vor dem Hintergrund des aktuellen Ärztemangels es nicht vertretbar ist, dass 25 % der Studierenden aufgrund der schlechten Studienverhältnisse ihr Studium vorzeitig abbrechen.

© 2004, Bundesärztekammer.