ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 21
Auf Antrag von Frau Dr. Borelli, Prof. Dr. Lob, Dr. Montgomery,
Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter und Dr. Ungemach (Drucksache
VI-21) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Klinikchefs werden aufgefordert, geleistete Mehrarbeit der
nachgeordneten Klinikärzte korrekt zu akzeptieren und an die
Verwaltungen der Krankenhäuser weiterzuleiten, ohne deren Stundenanzahl
in Frage zu stellen oder den Eintrag geringerer Stundenanzahl zu
fordern.
Es ist berufsunwürdig bzw. unkollegial, wenn leitende Ärzte
(Chefärzte) oder auch deren Personaloberärzte Dokumentationen
über Mehrarbeit - also geleistete Überstunden von
nachgeordneten Ärztinnen und Ärzten - unterdrücken
bzw. dazu auffordern, dass die geleisteten Überstunden/geleistete
Mehrarbeit nicht korrekt dokumentiert werden. Ebenso ist es unkollegial,
die Mehrarbeitsdokumentationen nicht an die Verwaltungen der Krankenhausträger
weiterzuleiten.
Es ist ebenso berufsunwürdig bzw. unkollegial, wenn ärztliche
Vorgesetzte dulden, dass Personalverwaltungen Überstundenzettel
entgegen den zwingenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht
ordnungsgemäß aufbewahren.
Die Leistungsnachweise sind formale Voraussetzungen und Beweisurkunden,
um arbeitsschutzrechtliche Forderungen und nicht zuletzt auch tarifgerechte
Vergütungsansprüche stellen zu können.
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