Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 21

Auf Antrag von Frau Dr. Borelli, Prof. Dr. Lob, Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter und Dr. Ungemach (Drucksache VI-21) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Klinikchefs werden aufgefordert, geleistete Mehrarbeit der nachgeordneten Klinikärzte korrekt zu akzeptieren und an die Verwaltungen der Krankenhäuser weiterzuleiten, ohne deren Stundenanzahl in Frage zu stellen oder den Eintrag geringerer Stundenanzahl zu fordern.

Es ist berufsunwürdig bzw. unkollegial, wenn leitende Ärzte (Chefärzte) oder auch deren Personaloberärzte Dokumentationen über Mehrarbeit - also geleistete Überstunden von nachgeordneten Ärztinnen und Ärzten - unterdrücken bzw. dazu auffordern, dass die geleisteten Überstunden/geleistete Mehrarbeit nicht korrekt dokumentiert werden. Ebenso ist es unkollegial, die Mehrarbeitsdokumentationen nicht an die Verwaltungen der Krankenhausträger weiterzuleiten.

Es ist ebenso berufsunwürdig bzw. unkollegial, wenn ärztliche Vorgesetzte dulden, dass Personalverwaltungen Überstundenzettel entgegen den zwingenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht ordnungsgemäß aufbewahren.

Die Leistungsnachweise sind formale Voraussetzungen und Beweisurkunden, um arbeitsschutzrechtliche Forderungen und nicht zuletzt auch tarifgerechte Vergütungsansprüche stellen zu können.

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