ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 24
Auf Antrag von Frau Dr. Borelli, Prof. Dr. Lob, Dr. Montgomery,
Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter, und Dr. Ungemach (Drucksache
VI-24) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als Interessenvertretung
der Krankenhausträger wird aufgefordert, bei ihren Mitgliedern
mit Nachdruck dafür Sorge zu tragen, dass zwingende Vorschriften
des Arbeitszeitgesetzes zur Dokumentation und Aufbewahrung von Arbeitszeit-
und Überstundennachweisen Beachtung finden. Gleiches gilt auch
hinsichtlich der Verwendung von Zeiterfassungsgeräten, die
eine korrekte und nachvollziehbare Dokumentation der Anwesenheit
ermöglichen müssen. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht
des Krankenhausträgers sind nach dem Arbeitszeitgesetz mit
Strafe bedroht, daneben können auch allgemeine Straftatbestände
- wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und
Betrug - als erfüllt gelten.
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