Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 58

Der Antrag von Prof. Dr. Hettenbach (Drucksache VI-58) wird nach zweiter Lesung zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Krankenhäuser in die Verpflichtung zur Ausbildung im Sinne der ärztlichen Weiterbildung mit einzubeziehen. Krankenhäuser, die keine Weiterbildung von Assistenzärzten durchführen, müssen eine Ausbildungsabgabe analog zu den Handwerk- und Industriebetrieben abführen.

© 2004, Bundesärztekammer.