Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 76

Auf Antrag von Dr. Montgomery und Dr. Jäger (Drucksache VI-76) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Europäische Kommission auf, bei der beabsichtigten Änderung der Richtlinie zur Arbeitszeit (93/104) die vom Europäischen Gerichtshof festgeschriebene Definition „Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit“ eindeutig zu bestätigen.

In Ihrer Mitteilung zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie weist die Kommission u. a. darauf hin, dass die Richtlinie zukünftig besser die derzeitigen Trends widerspiegeln solle, die in der Gesetzgebung auf nationaler Ebene sichtbar sind. Das EuGH-Urteil vom 09.09.2003 hat in Deutschland dazu geführt, dass in dem „neuen“ Arbeitszeitgesetz ab dem 01.01.2004 die gesamte Zeit eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit anerkannt wird. Durch diese gesetzliche Festlegung wird der dringend notwendige Arbeitsschutz im Sinne der Ärztinnen und Ärzte aber auch im Interesse der Patienten verbessert.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass durch eine beabsichtigte Neudefinition der Bereitschaftsdienste (aktive und inaktive Zeit) eine endlich erreichte Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit konterkariert wird.

© 2004, Bundesärztekammer.