Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 64

Auf Antrag von Frau Künanz, Frau Dr. Groß, Dr. Hülskamp und Frau Dr. Huber (Drucksache VI-64) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Medizinische Spitzenleistungen müssen adäquat vergütet und die Einrichtungen der Hochschulmedizin in ihrem Fortbestand und in ihrer Leistungsfähigkeit gesichert werden.

Daher wird der Gesetzgeber aufgefordert, für Problembereiche der Maximalversorgung in Hochschul- und sonstiger Hochleistungsmedizin, deren Leistungsspektrum im System der Fallpauschalen noch immer nicht ausreichend und adäquat abgebildet ist, das Fallpauschalensystem zu ändern.

Für ausgewählte DRG-Bereiche müssen differenzierte Basisfallwerte, die sich auf Unterschiede im Versorgungsauftrag beziehen, eingeführt werden. Diese sind vom Land festzustellen oder mit den Krankenkassen zu vereinbaren.

Dies betrifft u. a.

1. Intensiv- und Notfallmedizin (mit höherer Leistungsdichte und höheren Versorgungsrisiken an Universitätsklinika bzw. in der Maximalversorgung)

2. Langlieger/Kostenausreißer (Patienten und Patientinnen mit nicht standardisierbaren, besonders aufwändigen Behandlungsverläufen oder mit einer Kostenprogression im Behandlungsverlauf)

3. teure Leistungen in der forschungsnahen Spitzenversorgung, z. B. aufwändige medikamentöse Therapie onkologischer Patientinnen und Patienten

4. hoch spezialisierte innovative Leistungen, die aktuelle internationale Erkenntnisse berücksichtigen (u. a. in der Autoimmunologie, Neuropädiatrie, Kinderkardiologie)

5. besonders aufwändige Operationen, unter anderem auch Transplantationen

6. ärztliche Weiterbildung (überproportionale Beteiligung der Universitätsklinika)

Begründung:

Eine aktuelle erste Erhebung der Arbeitsgruppe Hochschulmedizin der Kultusministerkonferenz hat ergeben, dass bereits ab 2007 bundesweit die Universitätsklinika erhebliche Erlöseinbußen von etwa 15 % - 20 % beim Gesamtbudget für voll- und teilstationäre Leistungen gegenüber dem Budget 2004 (von über 1 Mrd. €) hinnehmen werden müssen, da Problembereiche der Maximalversorgung (Intensivmedizin, maligne Erkrankungen, seltene Krankheitsbilder, innovative Diagnostik und Therapie, fächerübergreifende Krankenbehandlung) im System der Fallpauschalen noch nicht ausreichend und adäquat abgebildet.

Ein solcher Umsatzeinbruch hätte bedrohliche Konsequenzen für die Hochschul- und sonstige Hochleistungsmedizin (rein rechnerisch Abbau von 15 000 Personalstellen). Darüber erscheinen die Universitätsklinika als Zentren einer innovativen Hochleistungsmedizin, als Motor des medizinischen Fortschritts und als unverzichtbare Stätten der ärztlichen Aus- und Weiterbildung in ihrer Existenzfähigkeit bedroht sind.

© 2004, Bundesärztekammer.