ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 64
Auf Antrag von Frau Künanz, Frau Dr. Groß, Dr. Hülskamp
und Frau Dr. Huber (Drucksache VI-64) fasst der 107. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
Medizinische Spitzenleistungen müssen adäquat vergütet
und die Einrichtungen der Hochschulmedizin in ihrem Fortbestand
und in ihrer Leistungsfähigkeit gesichert werden.
Daher wird der Gesetzgeber aufgefordert, für Problembereiche
der Maximalversorgung in Hochschul- und sonstiger Hochleistungsmedizin,
deren Leistungsspektrum im System der Fallpauschalen noch immer
nicht ausreichend und adäquat abgebildet ist, das Fallpauschalensystem
zu ändern.
Für ausgewählte DRG-Bereiche müssen differenzierte
Basisfallwerte, die sich auf Unterschiede im Versorgungsauftrag
beziehen, eingeführt werden. Diese sind vom Land festzustellen
oder mit den Krankenkassen zu vereinbaren.
Dies betrifft u. a.
1. Intensiv- und Notfallmedizin (mit höherer Leistungsdichte
und höheren Versorgungsrisiken an Universitätsklinika
bzw. in der Maximalversorgung)
2. Langlieger/Kostenausreißer (Patienten und Patientinnen
mit nicht standardisierbaren, besonders aufwändigen Behandlungsverläufen
oder mit einer Kostenprogression im Behandlungsverlauf)
3. teure Leistungen in der forschungsnahen Spitzenversorgung, z.
B. aufwändige medikamentöse Therapie onkologischer Patientinnen
und Patienten
4. hoch spezialisierte innovative Leistungen, die aktuelle internationale
Erkenntnisse berücksichtigen (u. a. in der Autoimmunologie,
Neuropädiatrie, Kinderkardiologie)
5. besonders aufwändige Operationen, unter anderem auch Transplantationen
6. ärztliche Weiterbildung (überproportionale Beteiligung
der Universitätsklinika)
Begründung:
Eine aktuelle erste Erhebung der Arbeitsgruppe Hochschulmedizin
der Kultusministerkonferenz hat ergeben, dass bereits ab 2007 bundesweit
die Universitätsklinika erhebliche Erlöseinbußen
von etwa 15 % - 20 % beim Gesamtbudget für voll- und
teilstationäre Leistungen gegenüber dem Budget 2004 (von
über 1 Mrd. €) hinnehmen werden müssen, da Problembereiche
der Maximalversorgung (Intensivmedizin, maligne Erkrankungen, seltene
Krankheitsbilder, innovative Diagnostik und Therapie, fächerübergreifende
Krankenbehandlung) im System der Fallpauschalen noch nicht ausreichend
und adäquat abgebildet.
Ein solcher Umsatzeinbruch hätte bedrohliche Konsequenzen
für die Hochschul- und sonstige Hochleistungsmedizin (rein
rechnerisch Abbau von 15 000 Personalstellen). Darüber erscheinen
die Universitätsklinika als Zentren einer innovativen Hochleistungsmedizin,
als Motor des medizinischen Fortschritts und als unverzichtbare
Stätten der ärztlichen Aus- und Weiterbildung in ihrer
Existenzfähigkeit bedroht sind.
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