Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 05

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-05) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung mit großer Mehrheit:

Der Einsatz für die bestmögliche Versorgung unter Berücksichtigung der jeweils besonderen individuellen Erfordernisse des Patienten zählt zum Selbstverständnis des ärztlichen Berufsbilds. Die Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung zur Optimierung der medizinischen Versorgung zählt zu den Kernaufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung. Auf der Grundlage dieser nicht nur historisch gewachsenen, sondern gesetzlich in den Heilberufs- und Kammergesetzen verankerten Zuständigkeit sind die Ärztekammern in zahlreichen Feldern der Qualitätssicherung tätig. Die Sozialgesetzgebung hat die Qualitätssicherungsentwicklung der ärztlichen Selbstverwaltung vereinnahmt. Qualitätssicherung wird der Öffentlichkeit als Ergebnis politisch angestoßener Reformprozesse suggeriert.

Bei der Adaption von Qualitätssicherung in der Sozialgesetzgebung werden außerdem Parallelstrukturen geschaffen, die mit ihren unkoordinierten und selektiven Richtlinien- und Dokumentationsverpflichtungen insgesamt zu einer überbordenden Verwaltungslast auf Kosten der eigentlichen Patientenversorgung führen. Dies färbt negativ auf die Mitwirkung von Ärzten und Patienten ab; im Versorgungsalltag werden die von außen übergestülpten Maßnahmen als inhaltsleere Kontrollmechanismen ohne Ergebnis-Rückkopplung erlebt.

Tatsache ist: Angesichts begrenzter Ressourcen ist „Optimierung“ das Gebot der Stunde. „Optimierung“ kann jedoch zweierlei bedeuten: Es kann nach wirtschaftlichen Kriterien optimiert werden, um Beitragssätze stabil zu halten oder den Profit von Krankenkassen oder Leistungserbringern zu optimieren. Dies birgt das Risiko ethisch durchaus fragwürdiger Fehlentwicklungen in sich. Oder es kann sich um die Optimierung des eigentlichen Zweckes des Gesundheitswesens handeln, den Patientinnen und Patienten eine humane und hochwertige Behandlung und Betreuung zu gewährleisten. Es dürfte klar sein, dass die Ärzteschaft Letzteres anstrebt.

Die Ärzteschaft wird sich in ihrem autonomen Bestreben zur Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht beirren lassen. Angesichts der drohenden Übersteuerung des Gesundheitswesens ist aus Sicht der Ärzteschaft eine Besinnung auf die zentralen Werte und Aufgaben erforderlich:

- Wer eine Krise erfolgreich bewältigen möchte, muss sich primär auf Werte konzentrieren, dann auf Preise und Kosten. Der Wert im Gesundheitswesen ist die hochwertige und humane Behandlung und Betreuung kranker Menschen, primär unabhängig vom jeweiligen leistungsrechtlichen Kontext.

- Die Messung von Versorgungsqualität muss sich am Ergebnis für die Patientinnen und Patienten ausrichten. Die vielfältig im SGB V implementierten externen QS-Maßnahmen und -Dokumentationspflichten sind ohne sektorübergreifende Longitudinalbeobachtung nur eingeschränkt aussagefähig und müssen ergänzt werden.

- Durch eine klinik- und praxisnahe Versorgungsforschung können die Patientengruppen und Versorgungsstrukturen identifiziert werden, für die die Entwicklung von QS-Maßnahmen einen tatsächlichen Beitrag zur Optimierung der Versorgungsabläufe verspricht.

- Ärztliches, aus dem konkreten Versorgungsalltag generiertes Know How und Empathie für den Patienten sind für die Entwicklung von QS-Programmen und umfassendem Qualitätsmanagement unverzichtbar. Die Zusammenführung von klinischer und methodischer Expertise kann zu einer tatsächlich am Versorgungsergebnis für den Patienten orientierten Qualitätssicherung und evidenzbasierter Gesundheitsversorgung führen.

- Erfahrungen aus Qualitätssicherung und -management in Naturwissenschaft, Technik und Industrie lehren, dass „weiche Faktoren“, wie Führung, soziale Kompetenz und gemeinsame Zieldefinition, die wichtigsten der eine gute Qualität bestimmenden Faktoren sind. Im Vergleich hierzu befindet sich die Qualitätskonzeption in der aktuellen Gesetzgebung auf dem Niveau der fünfziger und sechziger Jahre. Von oben herab diktierte QS-Maßnahmen, die die notwendige Mitwirkung von Ärzten und Patienten ignorieren, werden weder zu einer Optimierung der Versorgungsqualität, noch zu einer ökonomischen Effizienzsteigerung führen, sondern nur zu mehr Bürokratie und Zweckentfremdung von Solidarbeiträgen für die Krankenversorgung.

© 2004, Bundesärztekammer.