ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 59
Der Antrag von Dr. Munte und Dr. Hoppenthaller (Drucksache VI-59)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass Leistungen, die im Bereich der GKV
nur dann erbracht werden können, wenn entsprechende fachliche
und sachliche Qualitätskriterien erfüllt sind, auch im
privatärztlichen Bereich nur dann erbracht werden können,
wenn die Voraussetzungen nach entsprechenden von den Bundesärztekammern
zu schaffenden Richtlinien zur Qualitätssicherung erfüllt
sind.
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