Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 41

Auf Antrag von Dr. Kaplan, Prof. Dr. Kunze und Dr. Reising (Drucksache VI-41) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, beim Aufbau der Prävention als vierter Säule im Gesundheitswesen neben den Sozialversicherungsträgern und dem Staat die Ärzteschaft entsprechend ihrem Versorgungsauftrag bei der vom BMGS und den Spitzenverbänden der GKV initiierten Stiftung und im „Ausschuss Prävention“ des BMGS zu berücksichtigen.

Begründung:

Im Herbst letzten Jahres wurde von den Spitzenverbänden der GKV eine Präventionsstiftung beschlossen, die bewusst auf Prävention für sozial Benachteiligte in ihren Settings begrenzt wurde.

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes und bei der Erstellung des nationalen Aktionsplans „Prävention“ muss konsequenterweise der Sachverstand der Ärzteschaft eingebracht werden, da diese letztendlich für die Umsetzung verantwortlich ist. Aus diesem Grund ist außerdem eine Mitgliedschaft im geplanten Ausschuss Prävention zwingend erforderlich. Es ist befremdlich, dass die Ärzte in die bisherige Diskussion nicht ausreichend einbezogen worden sind.

© 2004, Bundesärztekammer.