Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 39

Auf Antrag von Dr. Albrecht und Dr. Wyrwich (Drucksache VI-39) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Bundesärztekammer wirkt auf die politisch verantwortlichen Gremien ein, eine frühe Entwicklungsförderung von Kindern als sozialpolitische Aufgabe zu begreifen und entwicklungspädagogische Programme bereits im Vorschulalter zu initiieren, um damit einer zunehmenden Medikalisierung sozialpolitischer Probleme zu begegnen.

Begründung:

Die Zunahme von sprachlichen, motorischen und kognitiven Entwicklungsstörungen von Kindern im Vorschulalter wird besonders in den Großstädten und dort vornehmlich in Bereichen sozialer Brennpunkte erkennbar. Festgestellte Entwicklungsstörungen führen in der Regel zur ärztlichen Konsultation, Langzeitbetreuung und zu medizinisch orientierten Fördermaßnahmen, wie z. B. logopädischer und ergotherapeutischer Behandlung. Aufgrund unzureichender Datenlage in Deutschland sei auf Schweizer Untersuchungen hingewiesen, die gezeigt haben, dass die Gesamtkosten für medizinische Fördermaßnahmen für entwicklungsretardierte Kinder bei etwa 60.000,00 Sfr pro Kind liegen (ca. 40.000,00 €). Dennoch haben Kinder mit Defiziten vor allem im sprachlichen Bereich eine schlechte Prognose für die Schul- und Berufsbildung. Etwa 40 % erreichen keinen, der Rest lediglich niederrangige Schulabschlüsse. Sie stehen dem Arbeitsmarkt kaum zur Verfügung und belasten damit die deutschen Sozialsysteme.

Die Fixierung auf medizinische Hilfestellung ist der falsche Ansatz zur Bekämpfung dieses gesellschaftspolitischen Problems. Frühkindliche Entwicklungsförderung ist eine vornehmlich pädagogische Aufgabe, die neben den Kosten für die Betreuung in Kindergärten und Kindertagesstätten zusätzliche Kosten von ca. 10,00 € pro Kind für intelligente Sprachförderprogramme erfordern, welche aber einen nachhaltigen Effekt zeigen.

Der gesellschaftspolitisch gesündere Weg ist deshalb, den Zugang zu Kindergärten und Kindertagesstätten insbesondere für Kinder aus bildungsfernen und armen Familien niederschwellig (wenn möglich kostenlos) zu ermöglichen und Kinder in der Zeit der sprachlichen Prägungsphase (vor Vollendung des 3. Lebensjahres) pädagogisch gezielt zu betreuen. Die entsprechenden Kenntnisse der Erzieherinnen und Erzieher sind deshalb ebenso zu fordern, wie das politische Begreifen von Kindergärten und Kindertagesstätten als „Bildungsstätten frühkindlicher Entwicklungsförderung“.

© 2004, Bundesärztekammer.