Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 15

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-15) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Das mit den Stimmen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag verabschiedete Berufsausbildungssicherungsgesetz wird die Ausbildungssituation in Deutschland nicht verbessern. Weder Zwangsabgaben noch Prämien werden zusätzliche Lehrstellen schaffen, sondern bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind notwendig und geeignete Bewerber und Bewerberinnen. Der Deutsche Ärztetag appelliert deshalb an den Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Der von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft vorgeschlagene freiwillige „Ausbildungspakt“ ist der einzig richtige Weg, um die Vorteile des betriebsnahen deutschen Ausbildungssystems zu erhalten.

Die deutschen niedergelassenen Ärzte haben bisher einen bedeutenden Beitrag zur Ausbildungsplatzsicherung geleistet. In den ca. 103 000 deutschen Arztpraxen werden rund 47 000 Arzthelferinnen ausgebildet (Stand: Dezember 2002). Die Ausbildungsbereitschaft konnte in den letzten Jahren trotz der Unwägbarkeiten auf Grund zahlreicher Gesundheitsreformansätze auf anhaltend hohem Niveau gehalten werden. Erstmals sind die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30.09.2003 um ca. 8 % zurückgegangen; gleichzeitig stieg die Arbeitslosenquote von Arzthelferinnen im Jahr 2003 massiv um 17 %. Dies sind Indikatoren dafür, dass sich in erster Linie die wirtschaftliche Situation der Arztpraxen im Zuge der anhaltenden Strukturdiskussionen, insbesondere im Hinblick auf das GKV-Modernisierungsgesetz 2004, negativ auf die Personalsituation in Arztpraxen und die Ausbildungsbereitschaft ausgewirkt haben.

Eine bundeseinheitliche Ausbildungsquote als Grundlage einer Abgabe zielt vor dem Hintergrund unterschiedlicher Beschäftigungsstrukturen in Branchen unterschiedlicher Betriebsgrößen und spezifisch regionaler Ausbildungssituationen an der Realität vorbei. Eine zentralistische Einheitslösung wird daher keinen zusätzlichen Ausbildungsplatz schaffen.

Der gewaltige bürokratische Aufwand - nicht nur beim Bundesverwaltungsamt, das für Berechnung und Erhebung der Abgabe zuständig sein soll, sondern auch bei den Arbeitgebern, die die notwendigen Angaben machen bzw. Anträge stellen müssen - und die Kosten hierfür, die aus dem einzurichtenden Fonds abfließen, machen die geplante Abgabe zu einem Unterfangen, das wirtschaftlich unvertretbar ist. Deshalb wendet sich der Deutsche Ärztetag mit Nachdruck gegen dieses Gesetz. Auch wenn wegen der Begrenzung der Abgabepflicht auf Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten die meisten Arztpraxen nicht betroffen sein werden, so fallen doch zahlreiche Einrichtungen des Gesundheitswesens, aber auch Kammern, Kassenärztliche Vereinigungen und Berufsverbände unter ein solches Gesetz. Dies wäre angesichts der Kosten- und Bürokratiediskussion im Gesundheitswesen vollkommen kontraproduktiv.

© 2004, Bundesärztekammer.