Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG VI - 70

Auf Antrag von Dr. Bartmann und Herrn Büchner (Drucksache VI-70) beschließt der 107. Deutsche Ärztetag:

Vorstand und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ werden gebeten, bei der derzeit in Vorbereitung befindlichen Novellierung der Ausbildungsordnung für Arzthelferinnen dafür Sorge zu tragen, dass die im Ausbildungsrahmenplan festzulegenden Ausbildungsinhalte so formuliert sind, dass eine Vermittlung in Arztpraxen realistisch erscheint.

Begründung:

Insbesondere Ausbildungsinhalte mehr theoretischer Art sind in Arztpraxen ohne großen Aufwand nicht vermittelbar. Arztpraxen als Ausbildungsbetriebe sind jedoch verpflichtet, alle im Ausbildungsrahmenplan genannten Inhalte zu vermitteln. Deswegen ist es erforderlich, dass die für die Arztpraxen verbindliche Ausbildungsordnung nur Inhalte enthält, die dort auch vermittelt werden können. Für die Berufsschulen gibt es im Rahmen der dualen Ausbildung einen gesonderten Rahmen-Lehrplan, der von der Länderseite in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Kultusministerkonferenz erarbeitet werden muss.

© 2004, Bundesärztekammer.