Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 17
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 17a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-17) unter Berücksichtigung des Antrages von Herrn Stagge und Dr. Zollner (Drucksache VI-17a) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 107. Deutsche Ärztetag 2004 in Bremen fordert die Bundesregierung erneut auf, ihre politische Verantwortung für eine GOÄ-Reform auch wahrzunehmen. Patienten, private Krankenversicherung (PKV) und Politik verlangen vom Arzt eine Behandlung auf dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik. Die Bundesregierung fühlt sich jedoch offensichtlich nicht in der Pflicht, auch die moderne Medizin in die Amtliche Gebührenordnung aufzunehmen. Damit trifft sie die Schuld an wachsenden Konflikten über Abrechnungsfragen, an sich häufenden Rechtsstreiten, am belastenden Verwaltungsaufwand. Die Ärzteschaft weist die Schuldzuweisungen für diese Fehlentwicklungen entschieden zurück. Trotz politischer Zusagen und erkanntem Reformbedarf bewegt sich politisch nichts; vielmehr scheint es Absicht zu sein, die GOÄ-Reform weiter hinauszuzögern, um ihre Akzeptanz zu untergraben und sie im Zuge des Fallpauschalengesetzes für die wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus abzuschaffen. Die Bundesärztekammer hat dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vielfach Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Gebührenordnung zugesagt. Trotz der vorgelegten konzeptionellen Vorschläge steht die GOÄ nicht auf der politischen Agenda; stattdessen fordern Finanzminister der Länder und die PKV Vergütungsniveauabsenkungen.

Der 107. Deutsche Ärztetag wendet sich entschieden gegen die Ungleichbehandlung der Freien Berufe bei der Weiterentwicklung ihrer Gebührenregelungen. Während die Rechtsanwaltsgebührenordnung gerade um mehr als 20 % angehoben wurde, wird die Gebührenordnung für Ärzte weder aktualisiert noch an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Die Interessenverquickung des Staates über die Beihilfe, sowohl Zahlungsschuldner als auch politisch verantwortlich für die Weiterentwicklung der GOÄ zu sein, darf nicht dazu führen, dass der Ärzteschaft leistungsgerechte Vergütungen ihrer ärztlichen Tätigkeit auf dem neuesten Stand der Medizin versagt bleiben.

Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, endlich die GOÄ-Reform aufzugreifen sowie als Ausgleich für die Preis- und Kostenentwicklung seit 1996 eine der Rechtsanwaltsgebührenordnung vergleichbare Anhebung des Punktwertes vorzunehmen.

In Zukunft hat jährlich ein Inflationsausgleich durch Anpassung des Punktwertes zu erfolgen.

© 2004, Bundesärztekammer.