ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 17
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 17a
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
VI-17) unter Berücksichtigung des Antrages von Herrn Stagge
und Dr. Zollner (Drucksache VI-17a) fasst der 107. Deutsche Ärztetag
folgende Entschließung:
Der 107. Deutsche Ärztetag 2004 in Bremen fordert die Bundesregierung
erneut auf, ihre politische Verantwortung für eine GOÄ-Reform
auch wahrzunehmen. Patienten, private Krankenversicherung (PKV)
und Politik verlangen vom Arzt eine Behandlung auf dem neuesten
Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik. Die Bundesregierung
fühlt sich jedoch offensichtlich nicht in der Pflicht, auch
die moderne Medizin in die Amtliche Gebührenordnung aufzunehmen.
Damit trifft sie die Schuld an wachsenden Konflikten über Abrechnungsfragen,
an sich häufenden Rechtsstreiten, am belastenden Verwaltungsaufwand.
Die Ärzteschaft weist die Schuldzuweisungen für diese
Fehlentwicklungen entschieden zurück. Trotz politischer Zusagen
und erkanntem Reformbedarf bewegt sich politisch nichts; vielmehr
scheint es Absicht zu sein, die GOÄ-Reform weiter hinauszuzögern,
um ihre Akzeptanz zu untergraben und sie im Zuge des Fallpauschalengesetzes
für die wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus abzuschaffen.
Die Bundesärztekammer hat dem federführenden Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung vielfach Unterstützung
bei der Weiterentwicklung der Gebührenordnung zugesagt. Trotz
der vorgelegten konzeptionellen Vorschläge steht die GOÄ
nicht auf der politischen Agenda; stattdessen fordern Finanzminister
der Länder und die PKV Vergütungsniveauabsenkungen.
Der 107. Deutsche Ärztetag wendet sich entschieden gegen die
Ungleichbehandlung der Freien Berufe bei der Weiterentwicklung ihrer
Gebührenregelungen. Während die Rechtsanwaltsgebührenordnung
gerade um mehr als 20 % angehoben wurde, wird die Gebührenordnung
für Ärzte weder aktualisiert noch an die wirtschaftliche
Entwicklung angepasst. Die Interessenverquickung des Staates über
die Beihilfe, sowohl Zahlungsschuldner als auch politisch verantwortlich
für die Weiterentwicklung der GOÄ zu sein, darf nicht
dazu führen, dass der Ärzteschaft leistungsgerechte Vergütungen
ihrer ärztlichen Tätigkeit auf dem neuesten Stand der
Medizin versagt bleiben.
Der 107. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf,
endlich die GOÄ-Reform aufzugreifen sowie als Ausgleich für
die Preis- und Kostenentwicklung seit 1996 eine der Rechtsanwaltsgebührenordnung
vergleichbare Anhebung des Punktwertes vorzunehmen.
In Zukunft hat jährlich ein Inflationsausgleich durch Anpassung
des Punktwertes zu erfolgen.
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