Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 33

Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VI-33) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Vergütung der ärztlichen Tätigkeit in Praxis und Krankenhaus muss leistungsgerecht erfolgen. Sie sollte der sehr langen Ausbildung, der kontinuierlichen Fortbildung, den langen Arbeitszeiten und der großen Verantwortung des Arztberufes Rechnung tragen.

Besonders in der Phase des Berufseinstiegs in die ärztliche Laufbahn ist eine leistungsgerechte Vergütung selten gegeben. In den Krankenhäusern ist eine zuverlässige Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit erforderlich. Deshalb müssen als erster Schritt sämtliche Überstunden erfasst und entsprechend vergütet werden.

Begründung:

Das Ableisten von Überstunden wird in Krankenhäusern zum großen Teil nicht erfasst. So werden auch tariflich festgelegte Sondervergütungen für Überstunden nicht ausgezahlt.

© 2004, Bundesärztekammer.