ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 33
Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VI-33) fasst der 107. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Die Vergütung der ärztlichen Tätigkeit in Praxis
und Krankenhaus muss leistungsgerecht erfolgen. Sie sollte der sehr
langen Ausbildung, der kontinuierlichen Fortbildung, den langen
Arbeitszeiten und der großen Verantwortung des Arztberufes
Rechnung tragen.
Besonders in der Phase des Berufseinstiegs in die ärztliche
Laufbahn ist eine leistungsgerechte Vergütung selten gegeben.
In den Krankenhäusern ist eine zuverlässige Dokumentation
der geleisteten Arbeitszeit erforderlich. Deshalb müssen als
erster Schritt sämtliche Überstunden erfasst und entsprechend
vergütet werden.
Begründung:
Das Ableisten von Überstunden wird in Krankenhäusern
zum großen Teil nicht erfasst. So werden auch tariflich festgelegte
Sondervergütungen für Überstunden nicht ausgezahlt.
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