Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 56

Auf Antrag von Dr. König, Frau Dr. Bert, Frau Dr. Bühren, Dr. von Knobloch zu Hatzbach (Drucksache VI-56) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Durch Entfall der Zuzahlungen von 10 € bei der reinen Früherkennungsuntersuchung, wie vom GMG angedacht und gefordert, kommt es zu endlosen Diskussionen bei pathologischen Befunden, die weiter abgeklärt werden müssen, da dann 10 € Praxisgebühr notwendig werden.

Entweder werden die 10 € gleich gezahlt und die weitere Untersuchung, z. B. Ultraschalldiagnostik, in gleicher Sitzung durchgeführt oder die Patientin wird wieder einbestellt und erscheint eventuell nicht, weil sie keine 10 € bezahlen kann oder will.

Lösung:

Freistellung des Vorsorgefalles von der Praxisgebühr (alle Leistungen in dieser Sitzung) und nicht der Vorsorgeziffer allein.

Erfolg:

Motivation zur Früherkennungsuntersuchung durch Wegfall der Praxisgebühr.

© 2004, Bundesärztekammer.