ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 11
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache
VI-11) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 107. Deutsche Ärztetag widerspricht der in § 34 (1)
des GKV-Modernisierungsgesetzes getroffenen Behauptung, bei
Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung handele es sich um Mittel,
bei „deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität
im Vordergrund steht“, weshalb das Gesetz solche Arzneimittel
von der Versorgung ausschließt.
Dieser Behauptung des Gesetzgebers ist aus ärztlicher Sicht
entgegenzuhalten:
1. Verrauchter Tabak ist eine legale Droge, die die Morbidität
und Mortalität in der Bevölkerung deutlich erhöht.
Pro Jahr sterben in Deutschland 110 000 bis 140 000 Menschen an
den Folgen des Tabakkonsums, allein 90 % aller Lungenkarzinomfälle
sind auf Tabakkonsum zurückzuführen. Das Risiko, an einem
Myokardinfarkt zu versterben, ist schon bei Rauchern, die weniger
als 15 Zigaretten pro Tag rauchen, verdoppelt. Auch für andere
Erkrankungen weisen Raucher deutlich erhöhte Risiken auf.
2. Etwa 20 % der neugeborenen Kinder sind während der Schwangerschaft
Tabakkonsum ausgesetzt, was zu gravierenden gesundheitlichen Schädigungen
führen kann. Allein die ärztliche Versorgung von Frühgeburten,
die sich auf Tabakkonsum während der Schwangerschaft zurückführen
lassen, verursacht jährliche Kosten in Höhe von ca. 35
Mio. € .
3. Die insgesamt durch das Rauchen verursachten direkten und indirekten
Kosten belaufen sich jährlich auf ca. 17 Mrd. €.
4. 60 % der Raucher wollen nach eigener Auskunft mit dem Rauchen
aufhören, 34 % haben es im zurückliegenden Jahr mindestens
einmal vergeblich versucht.
5. Etwa ein Drittel der Raucher weist Zeichen einer Abhängigkeitserkrankung
nach ICD 10 - F17.1 und - F17.2 auf, die ärztlich
behandelbar ist.
Die wissenschaftliche Studienlage zeigt eindeutig, dass die Raucherberatung
durch den Arzt in Kombination mit dem Einsatz von Nikotinersatzpräparaten
eine hochwirksame Methode ist, um Raucher erfolgreich von ihrer
Sucht zu befreien. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten,
die im Gesetz zur Raucherentwöhnung durch Arzneimittel gemachten
Ausführungen zu korrigieren.
Die deutsche Ärzteschaft fordert daher:
1. Insbesondere solchen Rauchern, die die Kriterien einer Abhängigkeitserkrankung
nach ICD 10 erfüllen, Rauchern, die trotz bislang gescheiterter
Aufhörversuche weiterhin den dringenden Wunsch haben, mit dem
Rauchen aufzuhören, Rauchern mit Krankheitssymptomen und Erkrankungen,
die auf das Rauchen zurückzuführen sind, sowie werdenden
Müttern und Vätern ist eine qualifizierte ärztliche
Beratung und eine Entwöhnung mit geeigneten Substanzen im Rahmen
der GKV zu ermöglichen.
2. Ärzten, die eine qualifizierte Beratung zur Entwöhnung
anbieten, sind für diesen Aufwand im Rahmen der GKV-Leistungen
angemessen zu honorieren.
3. Rauchern, die erfolgreich an einer Entwöhnungsbehandlung
teilnehmen, sollte von ihrer Krankenkasse ein Bonus eingeräumt
werden.
4. Darüber hinaus sind Regierung und Krankenkassen aufgefordert,
in weit größerem Umfange als bisher die Möglichkeiten
der Raucherentwöhnung bekannt zu machen und ihre Realisierung
zu erleichtern.
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