Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 11

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-11) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 107. Deutsche Ärztetag widerspricht der in § 34 (1) des GKV-Moderni­sierungsgesetzes getroffenen Behauptung, bei Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung handele es sich um Mittel, bei „deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“, weshalb das Gesetz solche Arzneimittel von der Versorgung ausschließt.

Dieser Behauptung des Gesetzgebers ist aus ärztlicher Sicht entgegenzuhalten:

1. Verrauchter Tabak ist eine legale Droge, die die Morbidität und Mortalität in der Bevölkerung deutlich erhöht. Pro Jahr sterben in Deutschland 110 000 bis 140 000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums, allein 90 % aller Lungenkarzinomfälle sind auf Tabakkonsum zurückzuführen. Das Risiko, an einem Myokardinfarkt zu versterben, ist schon bei Rauchern, die weniger als 15 Zigaretten pro Tag rauchen, verdoppelt. Auch für andere Erkrankungen weisen Raucher deutlich erhöhte Risiken auf.

2. Etwa 20 % der neugeborenen Kinder sind während der Schwangerschaft Tabakkonsum ausgesetzt, was zu gravierenden gesundheitlichen Schädigungen führen kann. Allein die ärztliche Versorgung von Frühgeburten, die sich auf Tabakkonsum während der Schwangerschaft zurückführen lassen, verursacht jährliche Kosten in Höhe von ca. 35 Mio. € .

3. Die insgesamt durch das Rauchen verursachten direkten und indirekten Kosten belaufen sich jährlich auf ca. 17 Mrd. €.

4. 60 % der Raucher wollen nach eigener Auskunft mit dem Rauchen aufhören, 34 % haben es im zurückliegenden Jahr mindestens einmal vergeblich versucht.

5. Etwa ein Drittel der Raucher weist Zeichen einer Abhängigkeitserkrankung nach ICD 10 - F17.1 und - F17.2 auf, die ärztlich behandelbar ist.

Die wissenschaftliche Studienlage zeigt eindeutig, dass die Raucherberatung durch den Arzt in Kombination mit dem Einsatz von Nikotinersatzpräparaten eine hochwirksame Methode ist, um Raucher erfolgreich von ihrer Sucht zu befreien. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, die im Gesetz zur Raucherentwöhnung durch Arzneimittel gemach­ten Ausführungen zu korrigieren.

Die deutsche Ärzteschaft fordert daher:

1. Insbesondere solchen Rauchern, die die Kriterien einer Abhängigkeitserkrankung nach ICD 10 erfüllen, Rauchern, die trotz bislang gescheiterter Aufhörversuche weiterhin den dringenden Wunsch haben, mit dem Rauchen aufzuhören, Rauchern mit Krankheitssymptomen und Erkrankungen, die auf das Rauchen zurückzuführen sind, sowie werdenden Müttern und Vätern ist eine qualifizierte ärztliche Beratung und eine Entwöhnung mit geeigneten Substanzen im Rahmen der GKV zu ermöglichen.

2. Ärzten, die eine qualifizierte Beratung zur Entwöhnung anbieten, sind für diesen Aufwand im Rahmen der GKV-Leistungen angemessen zu honorieren.

3. Rauchern, die erfolgreich an einer Entwöhnungsbehandlung teilnehmen, sollte von ihrer Krankenkasse ein Bonus eingeräumt werden.

4. Darüber hinaus sind Regierung und Krankenkassen aufgefordert, in weit größerem Umfange als bisher die Möglichkeiten der Raucherentwöhnung bekannt zu machen und ihre Realisierung zu erleichtern.

© 2004, Bundesärztekammer.