Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 57

Der Antrag von Dr. Streibel (Drucksache VI-57) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Politik auf, den Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten aus der Erstattung der GKV umgehend zu beenden.

Das GMG hat mit seinem Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Medikamente aus der Erstattung der GKV einen willkürlichen Eingriff in die Therapiefreiheit getätigt.

Galt nach gültigen Beschlüssen der VV der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie des Ärztetages seither der Grundsatz:

Wer indikationsgerecht in wirksamer Dosierung wirksame Medikamente verordnet, darf dafür nicht bestraft werden - so werden Vertragsärzte seit 01.04.2004 mit Prüfung, sachlich-rechnerischer Richtigstellung und Regress bedroht, wenn sie bewährte wirksame Medikamente ihren Patienten verordnen. Dabei war es der Politik offenbar nicht bekannt, dass wesentliche Kriterien für die Verschreibungspflicht, die Nebenwirkungsrate und nicht die Wirksamkeit sind, dass neue Markteinführungen immer verschreibungspflichtig sind, und dass bewährte Medikamente oft wesentlich preiswerter sind als (Pseudo-)Innovationen.

Für Patienten wird die Bezahlung dieser Medikamente eine zusätzliche Belastung, da neben der Bezahlung des Präparates diese Kosten nicht für die Bemessung der Zuzahlungsgrenze herangezogen werden.

Aus der solidarischen Krankenversicherung wird eine vermehrte Belastung der Kranken.

Das politische Ziel einer Einsparung in Milliardenhöhe wird schon heute erkennbar durch Ausweichen auf verschreibungspflichtige Innovationen oder andere Substanzen verfehlt.

© 2004, Bundesärztekammer.