ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 57
Der Antrag von Dr. Streibel (Drucksache VI-57) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Deutsche Ärztetag fordert die Politik auf, den Ausschluss
von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten aus der Erstattung
der GKV umgehend zu beenden.
Das GMG hat mit seinem Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger
Medikamente aus der Erstattung der GKV einen willkürlichen
Eingriff in die Therapiefreiheit getätigt.
Galt nach gültigen Beschlüssen der VV der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung sowie des Ärztetages seither der Grundsatz:
Wer indikationsgerecht in wirksamer Dosierung wirksame Medikamente
verordnet, darf dafür nicht bestraft werden - so werden
Vertragsärzte seit 01.04.2004 mit Prüfung, sachlich-rechnerischer
Richtigstellung und Regress bedroht, wenn sie bewährte wirksame
Medikamente ihren Patienten verordnen. Dabei war es der Politik
offenbar nicht bekannt, dass wesentliche Kriterien für die
Verschreibungspflicht, die Nebenwirkungsrate und nicht die Wirksamkeit
sind, dass neue Markteinführungen immer verschreibungspflichtig
sind, und dass bewährte Medikamente oft wesentlich preiswerter
sind als (Pseudo-)Innovationen.
Für Patienten wird die Bezahlung dieser Medikamente eine zusätzliche
Belastung, da neben der Bezahlung des Präparates diese Kosten
nicht für die Bemessung der Zuzahlungsgrenze herangezogen werden.
Aus der solidarischen Krankenversicherung wird eine vermehrte Belastung
der Kranken.
Das politische Ziel einer Einsparung in Milliardenhöhe wird
schon heute erkennbar durch Ausweichen auf verschreibungspflichtige
Innovationen oder andere Substanzen verfehlt.
|