Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 44

Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Wolter und Dr. Ungemach (Drucksache VI-44) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

In zunehmendem Maße müssen Krankenhausärztinnen und -ärzte medizinische und nichtmedizinische Dokumentationsaufgaben erledigen. Hierbei tritt insbesondere bei der Dokumentation von Fallpauschalen ein existentielles Haftungsrisiko für die Ärztinnen und Ärzte auf.

Nicht zuletzt aufgrund der übermäßigen Arbeitsbelastung - bedingt durch stark steigende Patientenzahlen, einem sich intensivierenden Ärztemangel und zunehmende bürokratische Tätigkeiten - können dokumentationsverantwortliche Ärztinnen und Ärzte allenfalls in Stichproben die Korrektheit von Dokumentationen überprüfen.

Der 107. Deutsche Ärztetag fordert deshalb die Krankenhausträger auf, Ärztinnen und Ärzte vom Haftungsrisiko bei Fehldokumentationen durch

- schriftlichen Haftungsausschluss

oder

- den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zum Schutz gegen finanzielle Haftungsrisiken

zu befreien.

© 2004, Bundesärztekammer.