ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 29
Auf Antrag von Dr. Junker (Drucksache VI-29) fasst der 107. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Es ist bekannt, dass Deutschland aufgrund der derzeitigen Entwicklung
und der demographischen Entwicklung mit zunehmender Überalterung
der Bevölkerung schon in Kürze in einen deutlichen Ärztemangel
kurativ tätiger Ärzte einmünden wird bzw. dieser
schon besteht.
Derzeit wird die Zulassung zum Medizinstudium über die ZVS
abgewickelt, wobei Abiturientinnen/Abiturienten mit einer Durchschnittsnote
von über 1,8 bis 2,3 (per Klage) keine Chance haben. So bedeutet
eine Durchschnittsnote von 2,5 zur Zeit eine Wartezeit von 6 bis
7 Semestern. Abgesehen davon, dass das Kriterium des Zensurendurchschnitts
eines Abiturzeugnisses äußerst fragwürdig ist, ist
es weiter aber absolut inakzeptabel, dass gerade Bewerber zum Medizinstudium
während der gesamten Wartesemester kein anderes, evtl. flankierendes
und nutzbringendes Studium beginnen dürfen. Sie dürfen
sich nicht einmal als Gasthörer immatrikulieren lassen, ohne
das Semester als Wartesemester zu verlieren. Durch die vielen Studienabbrecher
wäre es jedoch kein Problem, im 2. oder 3. Semester „quer“-
einzusteigen.
1. Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber und die Universitäten
auf, die Studienbedingungen dergestalt zu ändern, dass einem/einer
angehenden Medizinstudenten/-studentin auch während der Wartesemester
ein Studium in einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung ermöglicht
wird. Dabei erworbene Qualifikationen/Scheine sollen auf Antrag
bei Kompatibilität mit dem nachfolgenden Studium ggf. angerechnet
werden können.
2. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, auf
diesen unhaltbaren Zustand des Brachliegens bzw. der Verschleuderung
geistiger Ressourcen junger, angehender Mediziner bei allen entsprechenden
damit befassten Stellen hinzuweisen und eine Änderung einzufordern.
3. Die ZVS ist als überholtes Instrument der Begrenzung von
Studiengängen zumindest für das Medizinstudium aufzulösen
und durch ein entsprechendes Auswahlverfahren der Universitäten
zu ersetzen.
4. Elite-Universitäten werden nicht durch eine wahlwerbewirksame
Finanzspritze aus einem Haushaltsdefizit des Bundes erschaffen!
Hierfür sind den Universitäten andere Möglichkeiten
einzuräumen, wie dies in anderen Ländern auch praktiziert
wird.
|