Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 29

Auf Antrag von Dr. Junker (Drucksache VI-29) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Es ist bekannt, dass Deutschland aufgrund der derzeitigen Entwicklung und der demographischen Entwicklung mit zunehmender Überalterung der Bevölkerung schon in Kürze in einen deutlichen Ärztemangel kurativ tätiger Ärzte einmünden wird bzw. dieser schon besteht.

Derzeit wird die Zulassung zum Medizinstudium über die ZVS abgewickelt, wobei Abiturientinnen/Abiturienten mit einer Durchschnittsnote von über 1,8 bis 2,3 (per Klage) keine Chance haben. So bedeutet eine Durchschnittsnote von 2,5 zur Zeit eine Wartezeit von 6 bis 7 Semestern. Abgesehen davon, dass das Kriterium des Zensurendurchschnitts eines Abiturzeugnisses äußerst fragwürdig ist, ist es weiter aber absolut inakzeptabel, dass gerade Bewerber zum Medizinstudium während der gesamten Wartesemester kein anderes, evtl. flankierendes und nutzbringendes Studium beginnen dürfen. Sie dürfen sich nicht einmal als Gasthörer immatrikulieren lassen, ohne das Semester als Wartesemester zu verlieren. Durch die vielen Studienabbrecher wäre es jedoch kein Problem, im 2. oder 3. Semester „quer“- einzusteigen.

1. Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber und die Universitäten auf, die Studienbedingungen dergestalt zu ändern, dass einem/einer angehenden Medizinstudenten/-studentin auch während der Wartesemester ein Studium in einem Fach ohne Zulassungsbeschränkung ermöglicht wird. Dabei erworbene Qualifikationen/Scheine sollen auf Antrag bei Kompatibilität mit dem nachfolgenden Studium ggf. angerechnet werden können.

2. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, auf diesen unhaltbaren Zustand des Brachliegens bzw. der Verschleuderung geistiger Ressourcen junger, angehender Mediziner bei allen entsprechenden damit befassten Stellen hinzuweisen und eine Änderung einzufordern.

3. Die ZVS ist als überholtes Instrument der Begrenzung von Studiengängen zumindest für das Medizinstudium aufzulösen und durch ein entsprechendes Auswahlverfahren der Universitäten zu ersetzen.

4. Elite-Universitäten werden nicht durch eine wahlwerbewirksame Finanzspritze aus einem Haushaltsdefizit des Bundes erschaffen! Hierfür sind den Universitäten andere Möglichkeiten einzuräumen, wie dies in anderen Ländern auch praktiziert wird.

© 2004, Bundesärztekammer.