ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
VI - 35
Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VI-35) fasst der 107. Deutsche
Ärztetag folgende Entschließung:
Der Ärztetag fordert die Kassenärztlichen Vereinigungen,
Krankenkassen und Länder auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen,
um dem regionalen Ärztemangel in den neuen Bundesländern
entgegenzuwirken.
Mögliche Maßnahmen wären:
1. Motivation junger Ärzte zur Niederlassung, z. B. durch
finanzielle Anreize (vergleiche Mindestumsatzgarantien der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg) sowie Investitionsförderung durch die Kassenärztlichen
Vereinigungen und Länder in Form von zinslosen Darlehen.
2. Aufhebung der Altersgrenze in unterversorgten Gebieten als Einzelfallregelung
im Ermessen des jeweiligen Zulassungsausschusses.
3. Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinien.
- Aktualisierung der zugrunde liegenden Basisdaten
- Einbeziehung der sich verändernden Mobilitätsentwicklung
in der Bevölkerung
- Stärkere Differenzierung der Verhältniszahlen in ländlichen
Bereichen
Die Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen
Versorgung sind insgesamt praxisorientierter zu gestalten und sollten
nicht nur auf rein statistischen Kriterien basieren.
Begründung:
Auch wenn im internationalen Vergleich in Deutschland eine hohe
Arztdichte zu verzeichnen ist und in einigen Gebieten eine Überversorgung
in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung besteht, muss
dennoch ein ernstzunehmender regionaler Ärztemangel festgestellt
werden. Dies betrifft insbesondere ländliche Gebiete und große
Teile der neuen Bundesländer. Besonders betroffen ist die hausärztliche
Versorgung. Zahlreiche Hausärzte aber auch Fachärzte,
die sich zur Ruhe setzen wollen, finden jedoch keine Nachfolger,
die dazu bereit wären, ihre Praxis zu übernehmen. Hier
gilt es, durch gemeinsame Anstrengungen Lösungswege zu finden.
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