Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 35

Auf Antrag von Dr. Lipp (Drucksache VI-35) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Ärztetag fordert die Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Länder auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um dem regionalen Ärztemangel in den neuen Bundesländern entgegenzuwirken.

Mögliche Maßnahmen wären:

1. Motivation junger Ärzte zur Niederlassung, z. B. durch finanzielle Anreize (vergleiche Mindestumsatzgarantien der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg) sowie Investitionsförderung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Länder in Form von zinslosen Darlehen.

2. Aufhebung der Altersgrenze in unterversorgten Gebieten als Einzelfallregelung im Ermessen des jeweiligen Zulassungsausschusses.

3. Überarbeitung der Bedarfsplanungsrichtlinien.

- Aktualisierung der zugrunde liegenden Basisdaten

- Einbeziehung der sich verändernden Mobilitätsentwicklung in der Bevölkerung

- Stärkere Differenzierung der Verhältniszahlen in ländlichen Bereichen

Die Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen Versorgung sind insgesamt praxisorientierter zu gestalten und sollten nicht nur auf rein statistischen Kriterien basieren.

Begründung:

Auch wenn im internationalen Vergleich in Deutschland eine hohe Arztdichte zu verzeichnen ist und in einigen Gebieten eine Überversorgung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung besteht, muss dennoch ein ernstzunehmender regionaler Ärztemangel festgestellt werden. Dies betrifft insbesondere ländliche Gebiete und große Teile der neuen Bundesländer. Besonders betroffen ist die hausärztliche Versorgung. Zahlreiche Hausärzte aber auch Fachärzte, die sich zur Ruhe setzen wollen, finden jedoch keine Nachfolger, die dazu bereit wären, ihre Praxis zu übernehmen. Hier gilt es, durch gemeinsame Anstrengungen Lösungswege zu finden.

© 2004, Bundesärztekammer.