Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 80

Auf Antrag von Frau Dr. Auerswald (Drucksache VI-80) fasst der 107. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, Empfehlungen zur Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen zur (gesundheitlichen) Rückführungsfähigkeit von Ausländern, die zur Ausreise verpflichtet sind, zu erarbeiten. Diese ärztlichen Gutachten/Stellungnahmen spielen im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Streitverfahren eine entscheidende Rolle.

In diesem Zusammenhang ist die Beschränkung einer medizinischen Begutachtung auf bloße „Reisefähigkeit“ eindeutig abzulehnen, da sie nicht mit den ethischen Grundsätzen ärztlichen Handels vereinbar ist.

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Grundlage dafür zu schaffen, dass eine kompetente, umfassende und der ärztlichen Sorgfalt entsprechende Begutachtung zu jeder Zeit der Inanspruchnahme bei der Rückführung von Ausländern sichergestellt wird.

Begründung:

Gesundheitliche Aspekte sind in jüngerer Vergangenheit zunehmend in den Blickpunkt ausländerrechtlicher Verfahren geraten. Medizinische Gutachten werden in diesem Zusammenhang vor allem von Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten vermehrt angefragt.

Die Innenministerkonferenz hatte im Jahr 2002 versucht, die Ärzteschaft im Sinne bedarfsgerechter Erstellung von Flugtauglichkeitsbegutachtungen zu instrumentalisieren. Entsprechende Kritik wurde auf den letzten Ärztetagen wiederholt geübt. Dennoch mehren sich Berichte über ärztliche Beihilfe zu Abschiebungen. Diese umfasst u. a. Flugbegleitung, Beschränkung auf die Bescheinigung von Flugtauglichkeit - die sowohl inländische als auch Ziellandaspekte der weiteren Versorgung kranker Menschen außer acht lässt - und Erstellung fachlich unzureichender Gutachten, z. B. ohne Zuhilfenahme von Fachdolmetschern, ohne Qualifikation im Bereich Psychotraumatologie etc. (näheres hierzu s. z. B. Gierlichs, Deutsches Ärzteblatt 2002, 2148 und 2003, 2198).

Notwendig ist deshalb eine Leitlinie, die u. a. die geforderte fachliche Qualifikation des/der Gutachter/s (vgl. Aufforderung des 105. Deutschen Ärztetages an die Bundesärztekammer zur Erstellung eines entsprechenden Curriculums zur Gutachtenerstellung bei psychisch traumatisierten Flüchtlingen), die Gewährleistung seiner Unabhängigkeit, den Ablauf einer solchen Untersuchung und inhaltliche Forderungen an ein solches Gutachten (Fachdolmetscher, ausführliches Gespräch, Berücksichtigung kultureller Hintergründe; verlässliche Kenntnisse über Gesundheitswesen, Behandlungsmöglichkeiten, sowie Behandlungs- und Lebensbedingungen im Zielland, keine Beschränkung auf bloße Reisefähigkeit wie z. B. Flugtauglichkeit) festschreibt. Als ein wichtiger Bestandteil der Empfehlung wären u. a. die von der Arbeitsgruppe „Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen“ erstellten Standards anzusehen.

Die gegenwärtige Vorgehensweise und Inanspruchnahme, erschwert den Zugang zu einer ausreichenden ärztlichen Beurteilung. Die betroffenen Personen werden von dazu nicht qualifizierten Sachbearbeitern der Ausländerbehörden unter unzureichenden Umständen zu verbindlichen Aussagen über ihre Gesundheit befragt - Fragen, die sie oft dort und zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten können. Die Betroffenen sind durch Unwissenheit über ihre Krankheit, eine krankheitsbedingte Verdrängung (posttraumatische Störung) oder Behinderung oder aufgrund ihrer allgemeinen Lebensumstände (z. B. Alter) oft gehindert, die im praktizierten Verfahren zu einem bestimmten Zeitpunkt geforderten Angaben zu machen.

© 2004, Bundesärztekammer.