Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSSANTRAG VI - 90

Der Antrag von Herrn Ellereit (Drucksache VI-90) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern die Einrichtung von Arbeitsgremien „Ärztliche Psychotherapie“, die die jeweiligen Vorstände beraten können und der ärztlichen Psychotherapie die Möglichkeit geben, die spezifischen ärztlichen Belange der Psychotherapie zu besprechen und zu vertreten. Die Teilnehmer sollten aus den Gruppen der Psychiater und Psychotherapeuten, der Fachärzte für psychotherapeutische Medizin und der Zusatz­titelinhaber kommen.

Begründung:

Nach dem Psychotherapeutengesetz hat die ärztliche Psychotherapie im Gegensatz zu den anderen psychotherapeutisch tätigen übrigen Berufsgruppen der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten kein offizielles Sprachrohr.

© 2004, Bundesärztekammer.