Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 02

Von: Dr. Ungemach, Dr. Montgomery, Herrn Henke und Dr. Mitrenga

als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Landesärztekammer Hamburg, Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 107. Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, eine zeitgemäße (Muster-)Berufsordnung zu schaffen, die berufsrechtliche Regelungen für eine erleichterte berufliche Kooperation beinhaltet. Mit der novellierten (Muster-)Berufsordnung muss es auch möglich sein, ungewünschte Kartellbildungen in der ärztlichen Versorgung zu verhindern und auf kollegiales Miteinander hinzuwirken. Der ärztliche Nachwuchs darf seiner beruflichen Chancen nicht durch die wirtschaftliche Macht bereits etablierter Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Verbünde beraubt werden.

Um dies zu erreichen, ist der Beschlußantrag des Vorstandes der Bundesärztekammer zur Novel­lierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung wie folgt zu modifizieren:

1. § 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb von Krankenhäusern einschließlich konzessionierter Privatkliniken und zugelassener medizinischer Versorgungszentren ist an die Niederlassung in eigener Praxis (Praxissitz) gebunden, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes zulassen.

2. § 19 wird wie folgt geändert:

Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen. Die Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2004, Bundesärztekammer.