BESCHLUSSANTRAG III -
02
Von: Dr. Ungemach, Dr. Montgomery, Herrn Henke und Dr. Mitrenga
als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
der Landesärztekammer Hamburg, Mitglied des Vorstandes der
Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der 107. Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, eine
zeitgemäße (Muster-)Berufsordnung zu schaffen, die berufsrechtliche
Regelungen für eine erleichterte berufliche Kooperation beinhaltet.
Mit der novellierten (Muster-)Berufsordnung muss es auch möglich
sein, ungewünschte Kartellbildungen in der ärztlichen
Versorgung zu verhindern und auf kollegiales Miteinander hinzuwirken.
Der ärztliche Nachwuchs darf seiner beruflichen Chancen nicht
durch die wirtschaftliche Macht bereits etablierter Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften
und Verbünde beraubt werden.
Um dies zu erreichen, ist der Beschlußantrag des Vorstandes
der Bundesärztekammer zur Novellierung einzelner Vorschriften
der (Muster-)Berufsordnung wie folgt zu modifizieren:
1. § 17 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb
von Krankenhäusern einschließlich konzessionierter Privatkliniken
und zugelassener medizinischer Versorgungszentren ist an die Niederlassung
in eigener Praxis (Praxissitz) gebunden, soweit nicht gesetzliche
Vorschriften etwas anderes zulassen.
2. § 19 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen. Die Absätze 3 und 4 werden
Absätze 2 und 3.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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