BESCHLUSSANTRAG III -
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Von: Prof. Dr. Doench
als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
In § 19 Abs. 2 wird das Wort „Behandlungsauftrag“
durch das Wort „Versorgungsauftrag“ ersetzt.
Begründung:
Der Antrag dient der Präzisierung. Eine Anstellung fachgebietsfremder
Ärzte soll nur möglich sein, wenn dieses zur Erfüllung
größerer Versorgungsaufträge (z.B. ambulante Operationen,
umfassende Behandlung von Diabetikern) und nicht im Rahmen einzelner
Behandlungen erforderlich ist.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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