Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 06

Von: Prof. Dr. Doench

als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

In § 19 Abs. 2 wird das Wort „Behandlungsauftrag“ durch das Wort „Versorgungsauftrag“ ersetzt.

Begründung:

Der Antrag dient der Präzisierung. Eine Anstellung fachgebietsfremder Ärzte soll nur möglich sein, wenn dieses zur Erfüllung größerer Versorgungsaufträge (z.B. ambulante Operationen, umfassende Behandlung von Diabetikern) und nicht im Rahmen einzelner Behandlungen erforderlich ist.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2004, Bundesärztekammer.