BESCHLUSSANTRAG III -
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Von: Dr. Baumgärtner und Dr. E. Rübsam-Simon
als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Im § 23 soll (1) c) gestrichen werden.
Begründung:
1. Ärztegesellschaften sind sonst gegenüber Kapitalgesellschaften
benachteiligt.
2. Der Passus ist rechtlich nicht haltbar. Wir können mit
dem Berufsrecht das Sozialrecht nicht aushebeln.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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