Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 12

Von: Dr. Baumgärtner und Dr. E. Rübsam-Simon

als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im § 23 soll (1) c) gestrichen werden.

Begründung:

1. Ärztegesellschaften sind sonst gegenüber Kapitalgesellschaften benachteiligt.

2. Der Passus ist rechtlich nicht haltbar. Wir können mit dem Berufsrecht das Sozialrecht nicht aushebeln.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2004, Bundesärztekammer.