BESCHLUSSANTRAG III -
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Von: Herrn Mälzer
als Delegierter der Ärztekammer Berlin
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Änderungsantrag zur Drucksache III-01
In § 17 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „zwei“ gestrichen.
§ 17 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus
an weiteren Orten ärztlichen tätig zu sein“.
Begründung:
Entgegen der ursprünglichen Vorlage enthält die Drucksache
III-01 eine Einschränkung, die den heutigen Verhältnissen
widerspricht. Schon heute gibt es ausgelagerte Praxisräume
an mehr als 2 Stellen. Die bessere Auslastung von Operationszentren
und Großgeräten an „weiteren Standorten“
soll nicht behindert werden.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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