Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 13

Von: Herrn Mälzer

als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Änderungsantrag zur Drucksache III-01

In § 17 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „zwei“ gestrichen.

§ 17 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Dem Arzt ist es gestattet, über den Praxissitz hinaus an weiteren Orten ärztlichen tätig zu sein“.

Begründung:

Entgegen der ursprünglichen Vorlage enthält die Drucksache III-01 eine Einschränkung, die den heutigen Verhältnissen widerspricht. Schon heute gibt es ausgelagerte Praxisräume an mehr als 2 Stellen. Die bessere Auslastung von Operationszentren und Großgeräten an „weiteren Standorten“ soll nicht behindert werden.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2004, Bundesärztekammer.