BESCHLUSSANTRAG IV -
04
Von: Frau Dr. Beck, Dr. Crusius, Dr. Voigt, Dr. Piper und Frau
Dr. Lux
als Delegierte der Landesärztekammer Thüringen, als Mitglied
des Vorstandes der Bundesärztekammer, als Delegierte der Ärztekammer
Niedersachsen, der Ärztekammer Hessen und der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Im gemeinsamen Gebiet „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“
soll ein zusätzlicher Qualifizierungsgang zum nicht hausärztlich
tätigen Facharzt für die gesamte (=allgemeine) Innere
Medizin ergänzt werden.
Begründung:
Die immer wieder aufflammenden Diskussionen zeigen:
Die hochspezialisierten Fachärzte für Allgemeinmedizin
mit dem Schwerpunkt in der Hausärztlichen Medizin können
weder die stationäre Versorgung noch zusätzlich die Basis-
und Grundweiterbildung im Bereich der stationären Inneren Medizin
vermitteln. Ein die anderen internistischen Schwerpunktmediziner
ergänzender, koordinierender und zuarbeitender breit weitergebildeter
Generalist in der Inneren Medizin ist dazu erforderlich. Vor allem
ist dieser erforderlich für die stationäre Grund- und
Regelversorgung.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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