Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 04

Von: Frau Dr. Beck, Dr. Crusius, Dr. Voigt, Dr. Piper und Frau Dr. Lux
als Delegierte der Landesärztekammer Thüringen, als Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer, als Delegierte der Ärztekammer Niedersachsen, der Ärztekammer Hessen und der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im gemeinsamen Gebiet „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ soll ein zusätzlicher Qualifizierungs­gang zum nicht hausärztlich tätigen Facharzt für die gesamte (=allgemeine) Innere Medizin ergänzt werden.

Begründung:

Die immer wieder aufflammenden Diskussionen zeigen:

Die hochspezialisierten Fachärzte für Allgemeinmedizin mit dem Schwerpunkt in der Hausärztlichen Medizin können weder die stationäre Versorgung noch zusätzlich die Basis- und Grundweiterbildung im Bereich der stationären Inneren Medizin vermitteln. Ein die anderen internistischen Schwerpunkt­mediziner ergänzender, koordinierender und zuarbeitender breit weitergebildeter Generalist in der Inneren Medizin ist dazu erforderlich. Vor allem ist dieser erforderlich für die stationäre Grund- und Regelversorgung.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

© 2004, Bundesärztekammer.