Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 16

Von: Frau Dr. Bühren, Frau Goesmann, Frau Dr. Robin-Winn und Dr. Reusch

als Delegierte des Vorstandes der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Niedersachsen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag begrüßt ausserordentlich, dass sich die deutsche Ärzteschaft bereits bei der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung im letzten Jahr im Vorgriff auf eine entsprechende EU-Regelung dafür ausgesprochen hatte, auch in der Weiterbildung zum Hausarzt bzw. Hausärztin die gesamte Weiterbildung in Teilzeitarbeit ableisten zu können.

Bislang müssen für die „spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ gemäß Richtlinie 93/16/EWG einige Abschnitte in der ambulanten und der stationären Versorgung in Vollzeit- Weiterbildung absolviert werden.

Im Rahmen der Fortschreibung der EU-Richtlinie liegt nunmehr ein Vorschlag im Europa-Parlament kurz vor der Verabschiedung an, welcher die obligaten Weiterbildungsphasen in Vollzeit-Tätigkeit aufhebt. Dieser Vorschlag wird nach wie vor von der deutschen Ärzteschaft nachdrücklich unterstützt.

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und die Länder auf, sich auf EU-Ebene für diesen Vorschlag einzusetzen und bittet die Landesärztekammern, in ihren neuen Weiterbildungsordnungen diese Teilzeit- Regelung - wie 2003 beschlossen - umzusetzen und ggf. die Aufsichtsbehörden auf die anstehende Änderung der EU-Bestimmung aufmerksam zu machen.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

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