BESCHLUSSANTRAG IV -
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Von: Frau Dr. Bühren, Frau Goesmann, Frau Dr. Robin-Winn und
Dr. Reusch
als Delegierte des Vorstandes der Bundesärztekammer und der
Ärztekammer Niedersachsen
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Deutsche Ärztetag begrüßt ausserordentlich,
dass sich die deutsche Ärzteschaft bereits bei der Novellierung
der (Muster-)Weiterbildungsordnung im letzten Jahr im Vorgriff auf
eine entsprechende EU-Regelung dafür ausgesprochen hatte, auch
in der Weiterbildung zum Hausarzt bzw. Hausärztin die gesamte
Weiterbildung in Teilzeitarbeit ableisten zu können.
Bislang müssen für die „spezifische Ausbildung
in der Allgemeinmedizin“ gemäß Richtlinie 93/16/EWG
einige Abschnitte in der ambulanten und der stationären Versorgung
in Vollzeit- Weiterbildung absolviert werden.
Im Rahmen der Fortschreibung der EU-Richtlinie liegt nunmehr ein
Vorschlag im Europa-Parlament kurz vor der Verabschiedung an, welcher
die obligaten Weiterbildungsphasen in Vollzeit-Tätigkeit aufhebt.
Dieser Vorschlag wird nach wie vor von der deutschen Ärzteschaft
nachdrücklich unterstützt.
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung und die
Länder auf, sich auf EU-Ebene für diesen Vorschlag einzusetzen
und bittet die Landesärztekammern, in ihren neuen Weiterbildungsordnungen
diese Teilzeit- Regelung - wie 2003 beschlossen - umzusetzen
und ggf. die Aufsichtsbehörden auf die anstehende Änderung
der EU-Bestimmung aufmerksam zu machen.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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