Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 19

Von: Dr. Goesmann

als Delegierter der Ärztekammer Niedersachsen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin bittet die Delegierten des Deutschen Ärztetages bei der Verabschiedung der WBO bzgl. des Facharzttitels „Innere und Allgemeinmedizin“ die Formulierung der Übergangsregelung, wie von der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin beschlossen, zu empfehlen.

1. Kammerangehörige, die FA für Allgemeinmedizin oder FA für Innere Medizin sind, können die Anerkennung der neuen Bezeichnung beantragen, wenn sie nach ihrer jeweiligen Facharztanerkennung mindestens 5 Jahre hauptberuflich hausärztlich in eigener Praxis nachweisen.

2. Kammerangehörige, die als FA für Allgemeinmedizin oder FA für Innere Medizin nach ihrer jeweiligen FA Anerkennung weniger als 5 Jahre hauptberuflich hausärztlich in eigener Praxis tätig ist, müssen zum Erwerb der neuen Bezeichnung eine Prüfung ablegen.

3. Kammerangehörige, die als Praktischer Arzt mindestens 8 Jahre hauptberuflich hausärztlich in eigener Praxis tätig sind, müssen zum Erwerb der neuen Bezeichnung eine Prüfung ablegen.

4. Für Anträge nach den letzten beiden Abschnitten gilt eine Frist von 7 Jahren (alternativ bis zum Jahre 2007) auf Zulassung zur Prüfung.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

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