Anhang B
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV - 24

Von: Herr U. Weigeldt, Frau Dr. Goesmann

als Delegierter der Ärztekammer Bremen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen bekräftigt erneut den Beschluss des 105. Deutschen Ärzte­tages 2002 in Rostock, bestätigt durch den 106. Deutschen Ärztetag 2003 in Köln, eine einheitliche Hausarztqualifikation zu schaffen. Diese überfällige Weiterbildungsregelung bildet die Versorgungs­wirklichkeit ab, führt sowohl zu einer patientengerechten, qualitätsvollen hausärztlichen Versorgung als auch zu einer sinnvollen Arbeitsteilung mit Schwerpunktinternisten und der fachärztlichen Versorgungsebene insgesamt. Mit dieser zukunftsträchtigen Strukturierung der hausärztlichen Versorgung wird dem drohenden Hausärztemangel entgegen gewirkt. Die langjährig schwelenden, die Ärzteschaft belastenden Konflikte müssen endlich gelöst werden.

Der 107. Deutsche Ärztetag 2004 in Bremen mahnt die Gegner dieser Regelung, ihre einseitig interessensgeleitete Position zu Gunsten einer der Gesamtheit der Ärzteschaft dienenden Regelung aufzugeben und damit eine weitere Zersplitterung und Schwächung der Ärzteschaft zu vermeiden. Sollte eine bundeseinheitliche Regelung und Realisierung dieses überfälligen Ärztetagsbeschlusses konterkariert werden, wird nicht nur die Lösungskraft der ärztlichen Selbstverwaltung in Frage gestellt, sondern billigend in Kauf genommen, dass originäre Satzungsaufgaben der Ärztekammern in staatliche Regelungskompetenz überführt werden. Eine unverzügliche Umsetzung in allen Landes­ärztekammern ist daher dringend erforderlich.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG

© 2004, Bundesärztekammer.