BESCHLUSSANTRAG IV -
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Von: Dr. Kühn
als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Die Weiterbildungszeit soll um ein 5-tägiges Stationspraktikum
erweitert werden, in einer Fachklinik oder „Spezialstation“
Begründung:
Suchterkrankungen sind so häufig und schwierig, dass ergänzende
Erfahrungen aus dem stationären Bereich unerlässlich sind.
ENTSCHEIDUNG: ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN
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